In der Toskana bleibt das regionale Gesetz zur Sterbehilfe in Kraft
Das Verfassungsgericht in Rom hat die Berufung der Regierung Meloni weitgehend zurückgewiesen und den wesentlichen Teil der Bestimmung aufrechterhalten.
Am 05. Januar 2026 erschien die Nachricht, dass das italienische Verfassungsgericht das Regionalgesetz der Toskana zur medizinisch assistierten Sterbehilfe weitgehend bestätigt hat. Nach dem Rekurs der Regierung Meloni dürfen die Verfahren in der Region weiterhin durchgeführt werden, lediglich einzelne Passagen gelten als verfassungswidrig. Kritiker betonen, dass trotz rechtlicher Absicherung das Gesetz ethische Fragen aufwirft, da hier das Leben bewusst verkürzt wird. Die Regelungen sehen unter anderem multidisziplinäre Kommissionen und Anhörungen der Betroffenen vor, doch für viele bleibt unklar, wie der Schutz vulnerabler Menschen tatsächlich gewährleistet wird. Darüber berichtete Salto.
Filomena Gallo von der NRO Luca Coscioni sieht das Urteil als Bestätigung der Rechtmäßigkeit, während Lebensschützer davor warnen, dass das Gesetz Druck auf sterbenskranke Menschen ausüben könnte. Das Gericht stellte zudem klar, dass bestimmte Zuständigkeiten beim Staat verbleiben, da die Region in einigen Punkten über ihre Befugnisse hinausgegangen sei. Für viele Beobachter zeigt dies, wie komplex die Balance zwischen Selbstbestimmung und dem Schutz des Lebens bleibt.
Sterbehilfe ist in Italien seit 2019 grundsätzlich erlaubt, ein nationales Gesetz, das klare Regeln vorgibt, existiert jedoch nicht. Das Gesetz in der Toskana ist die erste regionale Regelung, die diese Lücke schließt, doch der Umgang mit schwerkranken Menschen bleibt umstritten. Laut dem Präsidenten der Region, Eugenio Giani, haben seit Inkrafttreten im Februar 2025 bereits zwei Personen das Verfahren genutzt. Dies zeigt, wie wichtig eine offene Debatte über den Schutz und den Wert des Lebens weiterhin bleibt.
Zuvor hat die UOJ berichtet, dass jeder 20. Todesfall in Kanada laut Medien auf Euthanasie zurückzuführen ist.