Gericht leitet das Verfahren aufgrund der Klage der UOJ zur Aufhebung der Sperrung der ukrainischen Webseite ein

Das Bezirksverwaltungsgericht Kiew hat ein vereinfachtes Verfahren zur Anerkennung der Sperrverfügung als rechtswidrig eröffnet.
UKRAINE – Am 1. Oktober 2025 hat das Bezirksverwaltungsgericht Kiew das Verwaltungsverfahren Nr. 320/48298/25 eröffnet, das auf Antrag der „TEAM OF THE ORTHODOX JOURNALISTS (TOJ) LTD” gegen das Nationale Zentrum für operative und technische Verwaltung elektronischer Kommunikationsnetze der Ukraine eingeleitet wurde, berichtet die ukrainische Seite der UOJ.
Der Richter nahm die Klage auf Anerkennung der Rechtswidrigkeit und Aufhebung der Sperrung zur Prüfung an. Nach der Entscheidung des Gerichts wird die Sache in vereinfachtem Verfahren ohne Gerichtsverhandlung, d. h. auf der Grundlage der vorliegenden Unterlagen, verhandelt.
Wir erinnern daran, dass die ukrainische Webseite der Union Orthodoxer Journalisten zum fünften Mal (!) auf Antrag des SBU auf dem Gebiet der Ukraine gesperrt wurde. Der Zugriff auf die Webseite ist derzeit nur über VPN möglich. Auch die Webseiten der bulgarischen und amerikanischen Zweigstellen der UOJ sind in der Ukraine gesperrt.
Zuvor hatte die UOJ berichtet, dass das Gericht ein Verfahren aufgrund einer Klage der UOJ gegen die Behörden wegen der Sperrung der Website in Bulgarien eröffnet habe.
