Zusatzstudium für interkonfessionelles Kirchenrecht in München gestartet

Die Vorlesungen vermitteln Grundkenntnisse der wichtigsten Rechtsquellen und der Organisationsstrukturen verschiedener Kirchen.
Die Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) bietet seit diesem Jahr das Zusatzstudium „Kirchenrecht Interkonfessionell“ an. Das Angebot richtet sich besonders an Studierende von juristischen und theologischen Studiengängen und wird von den Katholisch-Theologischen und Evangelisch-Theologischen Fakultäten sowie der Ausbildungseinrichtung für Orthodoxe Theologie geleitet. Darüber berichtet die LMU auf ihrer Webseite.
Die verstärkte Zusammenarbeit der christlichen Kirchen und das Zusammenleben von Menschen verschiedener Konfessionszugehörigkeit in Deutschland bringe insbesondere für juristische und theologische Berufe zunehmend den Bedarf mit sich, über fundierte Grundkenntnisse der unterschiedlichen Rechtsverständnisse und Rechtsquellen, der Organisationsstrukturen und rechtlicher Grundvollzüge auch anderer als nur der eigenen Konfessionen zu verfügen.
Das auf vier Semester angelegte Zusatztstudium setzt sich aus den jeweiligen rechtsbezogenen Lehrveranstaltungen der drei theologischen Fachrichtungen zusammen. Für das Wintersemester endet die Anmeldefrist am 30. September 2025.