Der US-amerikanische Oberste Gerichtshof wird sich mit der Klage einer gläubigen Ukrainerin gegen LGBT-Bücher befassen

22 Januar 13:26
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Kinderbuch über LGBT. Foto: Bukvy Kinderbuch über LGBT. Foto: Bukvy

Eltern haben Klage eingereicht und fordern, dass ihre Kinder nicht mit Büchern unterrichtet werden, die LGBT propagieren.

Der Oberste Gerichtshof der USA hat zugestimmt, die Klage einer Gruppe von Eltern zu prüfen, die fordern, ihre Kinder von Unterrichtsstunden mit LGBT-Büchern zu befreien, die ihren religiösen Überzeugungen widersprechen. Unter den Klägern ist die orthodoxe Christin aus der Ukraine, Svitlana Roman, wie Reuters berichtet.

Die Klage wurde eingereicht, nachdem der Bildungsrat des Montgomery County beschlossen hatte, die Möglichkeit für Eltern abzuschaffen, ihre Kinder vom Unterricht mit Büchern über LGBT-Charaktere zu befreien, sowie die Verpflichtung, sie über die Lesung dieser Bücher in der Schule zu informieren. Diese Werke wurden in das Lehrprogramm für Sprachkunst für das Schuljahr 2022–2023 aufgenommen. Darunter war das Buch „Pride Puppy“ über einen Hund, der auf der LGBT-Parade verloren geht, sowie „Jacob's Room to Choose“, das von zwei transgeschlechtlichen Schülern erzählt.

Einige Eltern haben darum gebeten, ihre Kinder vom Lesen oder Diskutieren dieser Bücher zu befreien und sich auf ihre religiösen Überzeugungen berufen. Doch im März 2023 erklärte der Schulbezirk, dass der Unterricht mit diesen Werken „aus keinem Grund“ abgelehnt werden dürfe.

Dies führte zu Protesten in der Gemeinschaft, und mehr als tausend Eltern unterzeichneten eine Petition, in der sie forderten, ihr Recht auf Befreiung vom Unterricht mit diesen Büchern wiederherzustellen. Drei Elternpaare reichten eine Klage gegen den Bildungsrat ein und behaupteten, dass ihre religiösen Rechte verletzt worden seien. Darunter waren die Muslime Tamer Mahmud und Enas Barakat, die römisch-katholischen Chris und Melissa Persak sowie der Katholik Jeff und die orthodoxe Christin Svitlana Roman, deren Sohn in der Grundschule ist.

Das Bundesbezirksgericht wies die Klage ab, und dieses Urteil wurde vom Berufungsgericht bestätigt. Dennoch wandten sich die Eltern an den Obersten Gerichtshof und argumentierten, dass sie gezwungen würden, auf ihr Recht auf religiöse Erziehung ihrer Kinder in öffentlichen Schulen zu verzichten.

Der Oberste Gerichtshof hat den Fall angenommen, doch es ist noch unklar, ob eine Entscheidung vor der Sommerpause oder erst nach deren Ende getroffen wird.

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