Italien: Kirche warnte nach weiterer Liberalisierung des assistierten Suizids
Nach Toskana, Sardinien und Emilia-Romagna erlaubt nun auch Venetien unter bestimmten Bedingungen die Beihilfe zum Suizid.
Die Römisch-Katholische Kirche in Italien hat mit großer Besorgnis auf das neue Gesetz zum assistierten Suizid in der Region Venetien reagiert. Erstmals hat damit auch eine von einer Mitte-Rechts-Mehrheit regierte Region eine entsprechende Regelung verabschiedet. Die Entscheidung fällt in eine weiterhin ungelöste nationale Debatte, nachdem das italienische Verfassungsgericht bereits 2019 Teile des Strafrechts zum assistierten Suizid für verfassungswidrig erklärt hatte. Darüber berichtete die Katholische Presseagentur Österreich am 3. September 2026.
Das Regionalparlament von Venetien verabschiedete das Gesetz am Mittwoch mit einer Mehrheit von fast zwei Dritteln. Unter bestimmten Voraussetzungen soll damit die Beihilfe zum Suizid in der norditalienischen Region ermöglicht werden. Venetien ist nach Toskana, Sardinien und Emilia-Romagna bereits die vierte italienische Region, die in den vergangenen Monaten eine entsprechende Regelung beschlossen hat.
Besondere politische Bedeutung erhält die Entscheidung dadurch, dass Venetien von einer Mitte-Rechts-Mehrheit regiert wird. Die Frage des assistierten Suizids überschreitet damit zunehmend die traditionellen politischen Lager und wird zu einem gesamtitalienischen gesellschaftlichen Konfliktthema.
Der römisch-katholische Patriarch von Venedig, Francesco Moraglia, reagierte mit „Bitterkeit“ auf die Entscheidung. Durch das Gesetz werde ein kulturelles und medizinisches Modell gefördert, das Italien auf eine „kaum noch beherrschbare schiefe Bahn“ führen könne. Die Erklärung Moraglias wurde auch von der Italienischen Bischofskonferenz verbreitet.
Besonders besorgt zeigte sich der Patriarch über die Folgen für ältere, schwache und alleinstehende Menschen. Nach Auffassung der Kirche drohe der Schutz der Menschenwürde geschwächt zu werden, wenn Menschen in schwierigen Lebenssituationen nicht ausreichend menschliche, familiäre und medizinische Unterstützung erhielten.
Moraglia warnte zudem davor, dass sich die Fälle, in denen ein assistierter Suizid zugelassen werde, schrittweise ausweiten könnten. Es gebe kein objektives Kriterium, um festzulegen, wann ein Leiden als unerträglich gelte. Zugleich forderte er einen wirksamen Schutz der Gewissensfreiheit für medizinisches Personal, das eine Mitwirkung an der Beihilfe zum Suizid ablehne.
Die regionale Gesetzgebung steht vor dem Hintergrund einer weiterhin offenen Rechtslage in ganz Italien. Das italienische Verfassungsgericht hatte 2019 bestimmte strafrechtliche Regelungen zum assistierten Suizid für verfassungswidrig erklärt und damit den Gesetzgeber in Rom unter Handlungsdruck gesetzt. Ein landesweites Gesetz, das die Voraussetzungen und Grenzen des assistierten Suizids einheitlich regelt, wurde bislang jedoch nicht verabschiedet.
Damit entwickelt sich in Italien zunehmend ein rechtlicher Flickenteppich. Während mehrere Regionen eigene Regelungen schaffen, ist weiterhin umstritten, ob sie dafür überhaupt die verfassungsrechtliche Zuständigkeit besitzen. Für die katholische Kirche, die in der italienischen Gesellschaft und im öffentlichen Leben weiterhin eine bedeutende Stimme besitzt, verschärft die Entwicklung die Sorge vor einer schrittweisen Normalisierung des assistierten Suizids.
Die UOJ berichtete zuvor, dass Priester Daniel Schärer in Zürich über das Gleichnis von den bösen Winzern gesprochen und die Bedeutung des Vertrauens auf Gottes Führung erläutert hatte.