Das Gericht ersetzte den 24-stündigen Hausarrest von Metropolit Arsenij durch einen nächtlichen Hausarrest
Ein Gericht in Dnipro verlängerte die Maßnahme der Zurückhaltung für den Vorsteher der Swjatogorsker Lawra bis zum 11. August und erlaubte ihm, das Haus von 6:00 bis 22:00 Uhr zu verlassen.
Am 11. Juni 2026 fand im Tschetschelewski-Bezirksgericht eine weitere Sitzung im Verfahren gegen Metropolit Arsenij, den Vorsteher der Swjatogorsker Lawra, statt. Dies teilt der Pressedienst der Swjatogorsker Lawra mit.
Das Gericht befasste sich mit der Frage der weiteren Maßnahme der Zurückhaltung im Zusammenhang mit dem Ablauf der Geltungsdauer der vorherigen Maßnahme. Die Staatsanwälte beantragten die Verlängerung des 24-stündigen Hausarrests um zwei Monate, während die Anwälte auf dessen Umwandlung in einen nächtlichen Hausarrest bestanden. Metropolit Arsenij und die Verteidigung nahmen per Videokonferenz an der Sitzung teil. Zur Unterstützung des Erzhirten erschienen im Gerichtssaal der Klerus und die Gläubigen der UOK sowie die Volksabgeordnete Wiktorija Hryb.
Hauptargument der Verteidigung war der Gesundheitszustand des Metropoliten nach einer Herzoperation. „In den Empfehlungen der Kardiochirurgen heißt es, dass ich im Rehabilitationsprozess an die frische Luft gehen muss. Meine körperliche Aktivität ist eingeschränkt, dabei ist sie notwendig für die Wiederherstellung der Gesundheit nach der Operation und fast zwei Jahren Gefängnishaft“, erklärte Metropolit Arsenij. Die Verteidigung hob zudem hervor, dass beim Metropoliten keinerlei Verstoß gegen die Verfahrenspflichten festgestellt worden sei. Der Erzhirte betonte erneut, dass er keine Schuld anerkenne: „Das Leben für die Herde und das Volk der Ukraine – das ist meine einzige ‚Schuld‘.“
Richterin Tetjana Besruk ordnete die Verlängerung der Zurückhaltungsmaßnahme um zwei Monate an und setzte zugleich eine veränderte Vollzugsform fest. Der ursprünglich verhängte 24-stündige Hausarrest wird in einen nächtlichen Hausarrest umgewandelt und gilt nun bis zum 11. August 2026. Dem mit seinem Erlass in Kraft getretenen Beschluss zufolge ist Metropolit Arsenij verpflichtet, sich von 22:00 bis 6:00 Uhr am Arrestort aufzuhalten; in der übrigen Zeit bleibt seine Bewegungsfreiheit uneingeschränkt. Die nächste Sitzung wurde auf den 30. Juni, 10:00 Uhr, anberaumt.
Zuvor hatte die UOJ berichtet, dass der Jerusalemer Patriarch nach den USA Griechenland und Russland besuchen wird.