Regierung will Unterstützung für Gewaltopfer vor Gericht ausweiten
Mehr Betroffene sollen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung erhalten.
Die Bundesregierung beabsichtigt, den Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung für Betroffene schwerer Straftaten erheblich auszuweiten. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, der den Zugang zu dieser Hilfe erleichtern und die finanzielle Vergütung der Begleitkräfte verbessern soll. Darüber berichtete evangelisch.de.
Bislang haben vor allem Kinder und Jugendliche nach Gewalt oder Sexualdelikten Anspruch auf diese Form der Unterstützung, müssen sie jedoch selbst beantragen. Künftig soll diese Hürde entfallen. Auch Erwachsene sollen leichter Zugang erhalten, da die Voraussetzung einer besonderen Schutzbedürftigkeit, etwa bei kognitiven Einschränkungen, gestrichen werden soll. Zudem ist vorgesehen, Opfern häuslicher Gewalt eine kostenfreie anwaltliche Vertretung zu ermöglichen.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hob hervor, dass die geplanten Schritte in eine umfassende Strategie zur wirksameren Bekämpfung von Gewalt eingebettet seien. Künftig sollen Behörden und Gerichte verpflichtet werden, Betroffene von sich aus auf ihre Rechte aufmerksam zu machen.
Zuvor hat die UOJ berichtet, dass der Zentralrat der Muslime die Mitgliedschaft von ATIB aussetzte.