Nach „Wort zum Sonntag“: Staatsanwaltschaft ermittelt weiter gegen Pastorin
Juristisches Nachspiel nach TV-Beitrag und Aussage zu Charlie Kirk – mehrere Anzeigen gegen evangelische Geistliche anhängig
Nach einem Beitrag in der ARD-Sendung „Wort zum Sonntag“ vom September 2025 dauern die Ermittlungen gegen die evangelische Pastorin Annette Behnken an. Die Staatsanwaltschaft Hannover prüft weiterhin strafrechtliche Vorwürfe, unter anderem wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Darüber berichtete am 2. Februar 2026 das katholische Nachrichtenportal kath.net.
Wie die Staatsanwaltschaft bestätigte, ist das Verfahren gegen die Geistliche aus Wennigsen bei Hannover noch nicht abgeschlossen. Auslöser war ein Fernsehbeitrag, in dem Behnken Bezug auf den Mord an dem US-amerikanischen Aktivisten und Trump-Unterstützer Charlie Kirk nahm und diesen in der Sendung als „rechtsradikalen Rassisten“ bezeichnete. Die Äußerungen lösten öffentliche Proteste aus.
Neben der laufenden Prüfung wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) liegen weitere Vorwürfe vor. Der Berliner Podcaster und Autor Julian Andrat erstattete Anzeige wegen Verleumdung sowie wegen der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Zusätzlich ging eine weitere Strafanzeige einer Privatperson ein.
Parallel zu den strafrechtlichen Schritten reichte der Vorsitzende der Christlichen Polizeivereinigung eine Programmbeschwerde beim Norddeutscher Rundfunk ein. Die Ermittlungsbehörde muss nun klären, ob Behnkens Aussagen die Grenzen der Meinungsfreiheit und der Religionsausübung überschritten oder noch vom kirchlichen Verkündigungsauftrag gedeckt sind. Ein Zeitpunkt für den Abschluss des Verfahrens steht bislang nicht fest.
Die UOJ berichtete zuvor, dass eine Zürcher Ex-Politikerin nach Schüssen auf ein Jesusbild zu einer Geldstrafe verurteilt worden war.