Wende im Eichstätter Finanzprozess: Staatsanwaltschaft zog Haftbefehl zurück
US-Immobilienentwickler bleibt auf freiem Fuß – Verfahren wird am 10. Februar fortgesetzt
Im Prozess um den millionenschweren Finanzskandal des katholischen Bistums Eichstätt hat die Staatsanwaltschaft München ihren Antrag auf erneute Untersuchungshaft gegen einen der Angeklagten überraschend zurückgenommen. Nach medizinischer Prüfung der Verhandlungsfähigkeit soll das Verfahren im Februar mit beiden Beschuldigten weitergehen, wie das katholische Nachrichtenportal domradio.de am 29. Januar 2026 berichtete.
Der angeklagte US-Immobilienentwickler muss vorerst nicht zurück ins Gefängnis. Wie ein Justizsprecher mitteilte, verzichtete die Staatsanwaltschaft auf den zuvor beantragten Haftbefehl, nachdem ein Sachverständiger zur gesundheitlichen Situation des Mannes gehört worden war. Der Angeklagte war mehrfach nicht zu Verhandlungsterminen erschienen, weshalb das Gericht zunächst von Fluchtgefahr ausgegangen war.
Die für die kommende Woche angesetzten Termine wurden aufgehoben. Das Landgericht München II plant nun, den Prozess am 10. Februar in Anwesenheit beider Angeklagter fortzuführen. Neben dem Entwickler steht ein früherer leitender Mitarbeiter der Finanzabteilung des Bistums vor Gericht. Beide sind keine Geistlichen.
Gegenstand des Verfahrens sind hochriskante Investitionen aus Bistumsvermögen in US-Immobilienprojekte in den Jahren 2014 bis 2016. Rund 60 Millionen Dollar waren angelegt worden, wovon ein erheblicher Teil verloren ging. Den Beschuldigten werden unter anderem Untreue, Bestechlichkeit sowie Steuerhinterziehung beziehungsweise Anstiftung dazu vorgeworfen. Am 5. März soll der frühere Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke als Zeuge aussagen.
Das Bistum hat parallel Zivilklage erhoben, das Verfahren ruht jedoch bis zum Abschluss des Strafprozesses. Nach Bekanntwerden des Skandals 2018 verschärfte die Diözese ihre Anlagerichtlinien und übertrug Investitionen an externe Fachleute. Nach eigenen Angaben konnte bislang etwa die Hälfte der verlorenen Gelder zurückgeholt werden.
Die UOJ berichtete zuvor, dass Erzbischof Varsanufie im rumänischen Kloster Dintr-un Lemn eine neue Äbtissin einsetzte.