Berufungsverhandlung im Falle Metropolit Arsenij auf 24. Dezember vertagt

18. Dezember, 14:15 Uhr
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Metropolit Arsenij. Foto: Swjatogorsk Lavra Metropolit Arsenij. Foto: Swjatogorsk Lavra

Das Berufungsgericht von Dnipro hat die Anhörung bezüglich der Untersuchungshaft für den Abt der Swjatogorsker Lawra vertagt und einen Teil der Beschwerden der Verteidigung zurückgewiesen.

Am 17. Dezember 2025 teilte das Berufungsgericht von Dnipro mit, dass eine der Gerichtsverhandlungen im Fall des Abtes der Swjatogorsker Lawra, Metropolit Arsenij, verschoben wurde. Die Prüfung der Berufungen gegen die Verlängerung der Untersuchungshaft wurde auf einen anderen Termin verschoben, wie auf der offiziellen Webseite der Swjatogorsker Lawra mitgeteilt wurde. Dies berichtet die UOJ in der Ukraine.

Für Mittwoch, den 17. Dezember, waren zwei Verhandlungstermine im Fall des Bischofs angesetzt. Um 10:00 Uhr wurde die Prüfung der Berufungen der Verteidigung gegen die Entscheidung des Bezirksgerichts Sobornyj in Dnipro vom 3. November 2025 fortgesetzt, mit der Metropolit Arsenij bis zum 10. Dezember in Haft genommen worden war.

Nach Abschluss der Sitzung wurden die Berufungsanträge der Anwälte abgelehnt und die zuvor getroffene Entscheidung des Gerichts erster Instanz blieb unverändert.

Gleichzeitig wurde die für 10:30 Uhr angesetzte Verhandlung über die Berufungen gegen die Entscheidung des Bezirksgerichts Tschetschelowskij in Dnipro, die Untersuchungshaft für Metropolit Arsenij um 60 Tage zu verlängern, vertagt. Die neue Verhandlung wurde für den 24. Dezember um 10:00 Uhr angesetzt.

Darüber hinaus wird berichtet, dass am 22. Dezember um 10:00 Uhr im Bezirksgericht Tschetschelowskaja eine vorbereitende Gerichtsverhandlung im Fall des Metropoliten Arsenij von Swjatogorsk stattfinden soll.

Zuvor hatte die UOJ berichtet, dass ein Gericht in Dnipro die Untersuchungshaftanstalt dazu verpflichtet hatte, eine medizinische Untersuchung von Metropolit Arsenij durchzuführen.

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