U-Haftanstalt zu medizinischer Untersuchung von Met. Arsenij verpflichtet
Die Richterin des Gerichts in Dnipro ordnete aufgrund der Verschlechterung seines Gesundheitszustands eine medizinische Untersuchung des Abtes der Swjatohirsker Lavra an.
Metropolit Arsenij von Swjatohirsk nahm am 15. Dezember 2025 an einer Sitzung des Bezirksgerichts Tschetschelow in Dnipro teil, bei der es um einen Antrag der Verteidigung auf Abänderung der Untersuchungshaft ging. Dies teilte die Pressestelle der Swjatohirsker Lawra mit.
Vor Beginn der Verhandlung wurde dem Metropoliten unwohl, woraufhin der Gefängnisarzt gerufen wurde. Trotz seines Unwohlseins wurde Metropolit Arsenij in den Gerichtssaal gebracht. Das Gericht prüfte den Antrag der Verteidigung auf Abänderung der Untersuchungshaft in eine nicht mit Freiheitsentzug verbundene Maßnahme aufgrund des Gesundheitszustands des Abtes, doch Richterin Tatjana Besruk lehnte den Antrag ab.
Die Richterin wies die medizinische Abteilung des Dniproer Multidisziplinären Krankenhauses Nr. 4, das sich auf dem Gelände der Untersuchungshaftanstalt befindet, an, den Hierarchen dringend zu untersuchen und zu entscheiden, ob sein Gesundheitszustand einen weiteren Aufenthalt in Haft zulässt oder ob eine operative Intervention erforderlich ist.
An der Sitzung nahmen Vertreter des Klerus der UOK, Gläubige sowie die ukrainische Abgeordnete Viktoria Hrib teil.
Das Gericht gab auch dem Antrag statt, dass Metropolit Arsenij sich außerhalb der gläsernen Kabine im Sitzungssaal aufhalten darf, und erlaubte ihm, künftig per Videokonferenz an den Sitzungen teilzunehmen.
Die nächste Sitzung ist für den 22. Dezember angesetzt. Außerdem sollen am 17. Dezember zwei Anhörungen vor dem Berufungsgericht von Dnipro stattfinden.
Wie die UOJ berichtete, wurde im Internet ein Video veröffentlicht, in dem zu sehen ist, wie Bischof Arsenij in Handschellen vor Gericht gebracht wird.