ObGH lehnt Antrag der GESS auf Beschlagnahme im Fall der Metropolie Kiew ab

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Oberster Gerichtshof. Foto: öffentliche Quellen Oberster Gerichtshof. Foto: öffentliche Quellen

Bis zur gerichtlichen Entscheidung über das Verbot der Tätigkeit der Kiewer Metropolie bleiben ihre Konten und ihr Vermögen unantastbar.

Am 16. Dezember 2025 lehnte der Oberste Gerichtshof die Berufung der Staatlichen Ethnopolitik gegen die Entscheidung des Gerichts ab, die Beschlagnahme des Vermögens und der Konten der Kiewer Metropolie der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche abzulehnen, teilte der Anwalt der Metropolie, Erzpriester Nikita Tschekman, mit. Dies berichtet die UOJ in der Ukraine.

Er betonte, dass diese Entscheidung „die Unbegründetheit der Versuche einzelner Beamter, ungerechtfertigte restriktive Maßnahmen“ gegen die Hauptstruktur der UOK anzuwenden, bestätige.

V. Nikita dankte allen für ihre aufrichtigen Gebete und ihre unermüdliche Unterstützung.

Zur Erinnerung: Am 5. November 2025 legte die Staatliche Dienststelle für ethnopolitische Fragen und Gewissensfreiheit beim Obersten Gerichtshof Berufung gegen die Ablehnung der Anwendung von Sicherungsmaßnahmen im Fall der Einstellung der Tätigkeit der Kiewer Metropolie der UOK ein.

Zuvor hatte die UOJ in der Ukraine berichtet, dass das Gericht der GESS die Sperrung des Vermögens der Kiewer Metropolie der UOK abgelehnt hatte.

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