Katholische Bischöfe haben sich gegen ein Kopftuchverbot geäußert
Bischofskonferenz hält Gesetz für rechtlich problematisch und warnt vor staatlichen Eingriffen in religiöse Freiheit
Am 11. Dezember wurde bekannt gegeben, dass der Nationalrat ein Kopftuchverbot für muslimische Schülerinnen unter 14 Jahren beschlossen hat. Die Österreichische Bischofskonferenz reagierte kritisch und erklärte, ein solches Verbot sei rechtlich fragwürdig und kein geeignetes Mittel, um Mädchen zu schützen. Darüber berichtete Vatican News.
Generalsekretär Peter Schipka betonte, der Staat solle in Fragen religiöser Kleidung weder Gebote noch Verbote erlassen. Ein Verbot sei ebenso problematisch wie ein Zwang zum Kopftuch. Stattdessen müsse gezielt gegen jene vorgegangen werden, die Druck auf Mädchen ausübten, etwa durch Sanktionen gegen Eltern oder andere Verantwortliche.
Trotz dieser Einwände wurde das Gesetz mit Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ beschlossen, die Grünen stimmten dagegen. Bildungsminister Christoph Wiederkehr verwies auf das Recht auf persönliche Entwicklung, Integrationsministerin Claudia Plakolm bezeichnete das Kopftuch als Zeichen von Unterdrückung. Kritiker rechnen jedoch mit einer verfassungsrechtlichen Prüfung des Gesetzes, das ab Herbst 2026 auch Sanktionen und verpflichtende Begleitmaßnahmen für betroffene Schülerinnen vorsieht.
Zuvor hat die UOJ berichtet, dass in Bethlehem nach zwei Jahren Pause wieder ein Weihnachtsbaum leuchtete.