Schulleiterin wurde nach Kopftuchverbot beleidigt
Polizei ermittelt den Sachverhalt um eine Schule in Niedersachsen.
Am Sonntag, den 16.11.2025, erschien die Nachricht, dass in einer Schule im Meller Ortsteil Buer (Niedersachsen) ist es nach einer kurzfristigen Änderung der Schulordnung zum Tragen von Kopfbedeckungen zu Unmut und einzelnen Sachbeschädigungen gekommen. Die Schulleitung hatte in einem Elternbrief darauf hingewiesen, dass Kopfbedeckungen und Kopftücher im Schulgebäude grundsätzlich nicht erlaubt seien und Ausnahmen beantragt werden müssten. Darüber berichtet focus.
Nach Bekanntwerden der Regelung griff das Kultusministerium ein. Es stellte klar, dass das Tragen eines Kopftuchs als Ausdruck der Religionsfreiheit an niedersächsischen Schulen grundsätzlich gestattet ist. Die Schule nahm die geänderte Regel daraufhin wieder zurück und informierte die Eltern erneut schriftlich.
An das Schulgebäude wurden gezielt beleidigende Parolen geschmiert, die sich ausdrücklich und persönlich gegen die Schulleiterin richteten. Nach Angaben einer Sprecherin waren Inhalt und Wortwahl der Schmierereien eindeutig darauf ausgelegt, die Schulleitung einzuschüchtern und öffentlich herabzuwürdigen. Die Polizei ermittelt nun wegen Beleidigung und Sachbeschädigung, während der Schulträger eine schnelle Reinigung der betroffenen Flächen veranlasst hat. Grundsätzlich verurteilt das Kultusministerium jede Form von persönlicher Diffamierung, Einschüchterung und strafrechtlich relevanten Angriffen gegen schulisches Personal.
Zuvor hat die UOJ berichtet, dass ein Syrer nach Angriff auf vier Passanten in Dresden festgenommen wurde.