Prager Eparchie droht Entzug Sonderrechte wegen Schulden gegenüber Staat
Der Synod gab Erzbischof Michael bis Ende Januar Zeit, die Finanzkrise zu lösen.
Am 11. November 2025 fand eine Sitzung des Heiligen Synods der Orthodoxen Kirche der Tschechischen Länder und der Slowakei statt. Hauptthema des Treffens war ein Schreiben des Eparchialrats der Prager orthodoxen Eparchie mit der Bitte, Erzbischof Michael von seinem Amt als Eparchialverwalter zu entbinden.
Nach Informationen der tschechischen Niederlassung der UOJ aus verifizierten Quellen wurde Erzbischof Michael von Prag und den tschechischen Ländern eine Frist bis Ende Januar gesetzt, um die Situation zu bereinigen. Danach plant die Synode, erneut zusammenzukommen.
Anlass für das Schreiben war ein offizielles Schreiben des tschechischen Kulturministeriums vom 17. Oktober 2025. Darin wird darauf hingewiesen, dass die Prager Eparchie seit langem ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Staat und den Arbeitnehmern nicht nachkommt.
Das Ministerium warnte: Wenn die Verpflichtungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung beglichen werden, kann ein Verwaltungsverfahren zur Aberkennung der Sonderrechte gemäß Gesetz Nr. 3/2002 über Kirchen und Religionsgemeinschaften eingeleitet werden.
„Sonderrechte“ sind Privilegien, die der Staat registrierten Kirchen gewährt. Dazu gehören die Möglichkeit, kirchliche Ehen mit rechtlicher Gültigkeit zu schließen, im Bildungswesen, in der Armee und im Gesundheitswesen (sprich: in der Seelsorge) tätig zu sein, theologische Hochschulen zu gründen, staatliche Zuschüsse zu erhalten und Anspruch auf Rückgabe von Eigentum zu erheben.
In einem Brief an den Synod beklagte sich der Eparchialrat über die anhaltende Ignorierung der schlechten finanziellen Lage und die Nichtzahlung von Gehältern.
Ein offizielles Protokoll der Sitzung des Heiligen Synods wurde nicht veröffentlicht.
Zuvor hatte die UOJ berichtet, dass die OKU in das Gebiet der Kirche der Tschechischen Länder und der Slowakei eingedrungen sei.