Naturschutzgebiet weigerte sich, Informationen über Manipulationen an Reliquien preiszugeben

03. September, 14:56 Uhr
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Swetlana Kotljyrewskaja. Foto: Facebook-Seite von Fr. Kotljyrewskaja. Swetlana Kotljyrewskaja. Foto: Facebook-Seite von Fr. Kotljyrewskaja.

Das Nationalreservat und das Kulturministerium haben sich geweigert, auf die Anfragen der Anwälte zur Öffnung der Reliquiare mit den Gebeinen der heiligen Väter zu antworten.

Der Anwalt des Kiewer Höhlenklosters, Protopriester Nikita Tschekman, teilte auf seinem Telegram-Kanal mit, dass er eine offizielle Antwort von der Leitung des Nationalreservats „Kiewer Höhlenkloster“ auf die Anfrage des Anwalts bezüglich der Öffnung der Reliquiare mit den Gebeinen der heiligen Väter und deren Verlegung aus den Höhlen des Kiewer Höhlenklosters in Lagerräume erhalten habe.

Anstatt umfassende und begründete Informationen zu liefern, weigerte sich die amtierende Leiterin des Naturschutzgebiets, S. Kotljarewskaja, faktisch, eine Antwort auf die Frage zu geben, und erklärte, dass sie die Genehmigung eines Ermittlers oder Staatsanwalts benötige.

Eine ähnliche Situation ergab sich, als sich der Anwalt an das Ministerium für Kultur und strategische Kommunikation der Ukraine wandte. Die Behörde lehnte ebenfalls ab, eine Antwort zu geben, und erklärte: „Um Informationen zu den Fragen 5 und 6 Ihrer Anfrage zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, sich direkt an das Nationale Naturschutzgebiet „Kiewer Höhlenkloster“ zu wenden.“

Der Anwalt der Lawra betonte, dass „eine solche Haltung und das ‚Abwälzen‘ der Verantwortung auf bewusste Versuche hindeuten, die tatsächlichen Umstände der Maßnahmen in Bezug auf die unvergänglichen Reliquien zu verschleiern und sich weiterhin der Verantwortung für ihre Taten zu entziehen“.

In diesem Zusammenhang wurde laut Erzpriester Nikita Tschekman von Vertretern der Lawra eine Beschwerde beim Anwaltsrat der Oblast Kiew eingereicht, um die Schuldigen gemäß Teil 5 des Artikels 212-3 des Kodex für Verwaltungsdelikte zur Verantwortung zu ziehen und weitere Schändungen der Heiligtümer zu verhindern.

Zuvor hatte die UOJ berichtet, dass die Anwälte der UOK eine Anfrage an das Kulturministerium bezüglich der Entweihung der Reliquien der Heiligen gerichtet hatten.

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