Gebetsaktion „40 Tage für das Leben“ nach Gerichtsurteil in Wien fortgesetzt
Richter bestätigen Versammlungsrecht für friedliche Mahnwachen vor Abtreibungseinrichtungen.
In Wien hat der Verein „Jugend für das Leben“ zum wiederholten Mal die internationale Kampagne „40 Tage für das Leben“ eröffnet. Während der gesamten Fastenzeit bis kurz vor Ostern beteiligen sich die Teilnehmer nach Vereinsangaben an Gebet und Fasten mit dem Ziel, das Leben ungeborener Kinder zu schützen. Wie bereits in den vergangenen Jahren findet die Aktion rund um die Uhr vor einer Abtreibungsklinik am Mariahilfer Gürtel statt. Darüber berichtete kathpress.
Die diesjährige Aktion findet vor dem Hintergrund einer richterlichen Entscheidung statt. Das Verwaltungsgericht Wien stellte Anfang Januar klar, dass friedliche Gebetswachen als Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes zu bewerten sind. Zuvor waren Anmeldungen für solche Aktionen von den Behörden teils abgelehnt worden – unter anderem mit der Begründung, es handle sich nicht um eine Versammlung, sondern ausschließlich um religiöse Betätigung.
Das Verwaltungsgericht urteilte, dass derartige Zusammenkünfte nicht allein aufgrund ihres religiösen Hintergrunds verboten werden dürfen, solange von ihnen keine konkrete Gefahr oder schwerwiegende Beeinträchtigung ausgeht. Befürworter werten die Entscheidung als wichtiges Zeichen für den Schutz von Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Gleichzeitig bleibt die Aktion weiterhin Gegenstand gesellschaftlicher Auseinandersetzungen über den Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen.
Zuvor hat die UOJ berichtet, dass der orthodoxer Dialog vertieft und zur Einheit geführt werden soll.