Katholischer Priester in Spanien wegen islamkritischer Äußerung verurteilt

11 Oktober 20:00
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Das Verfahren gegen den katholischen Geistlichen Custodio Ballester wegen Hassrede gegen den Islam sorgt für breite Debatten über Meinungsfreiheit und interreligiösen Dialog. Foto: Screenshot YouTube Das Verfahren gegen den katholischen Geistlichen Custodio Ballester wegen Hassrede gegen den Islam sorgt für breite Debatten über Meinungsfreiheit und interreligiösen Dialog. Foto: Screenshot YouTube

Custodio Ballester droht nach seinem Beitrag „Der unmögliche Dialog mit dem Islam“ Haftstrafe wegen Hassrede

Ein spanisches Gericht hat den katholischen Priester Custodio Ballester aus Barcelona wegen islamfeindlicher Hassrede verurteilt. Der 61‑Jährige muss mit bis zu drei Jahren Gefängnis und Geldstrafen rechnen, nachdem er in einem Essay und einem YouTube‑Interview kritische Aussagen über den Islam gemacht hatte. Geklagt hatte die Vereinigung spanischer Muslime gegen Islamophobie. Darüber berichtete die katholische Nachrichtenagentur CNA am 9. Oktober 2025.

Der Kern des Verfahrens war Ballesters bereits 2016 erschienener Essay „Der unmögliche Dialog mit dem Islam“, in dem er unter anderem schrieb: „Der Islam lässt keinen Dialog zu. Entweder man glaubt, oder man ist ein Ungläubiger, der unterworfen werden muss.“ Ebenfalls zitierten die Staatsanwaltschaft und Klägerin ihn mit Aussagen über die Bedrohung Europas durch den radikalen Islam in einem YouTube‑Interview. Ballester betont, dass er sich nicht gegen alle Muslime, sondern nur gegen extremistische Positionen geäußert habe. Seine Verteidigung argumentiert, die Aussagen seien keine Hassrede im strafrechtlichen Sinn.

Die spanische Justiz stützte sich auf Artikel 510 des Strafgesetzbuchs, der Hassreden gegen religiöse Gruppen unter Strafe stellt. Während der Verhandlung sammelten Unterstützer über 27.000 Unterschriften für Ballester, und verschiedene Organisationen erklärten sich solidarisch mit ihm. Öffentliche kirchliche Reaktionen blieben bislang verhalten.

Ballester warf der spanischen Justiz u. a. in der englischsprachigen CNA-Ausgabe vor, Hassrede-Gesetze einseitig anzuwenden: „Sie klagen nur Christen an, niemals Muslime.“ Seiner Ansicht nach ist das Hassrede-Gesetz ein „Blankoscheck“, da nicht einmal die Staatsanwälte definieren könnten, was „Hass“ bedeute. Die Staatsanwaltschaft würde jeden Fall neu konstruieren, je nachdem, wer das angebliche Verbrechen begangen habe.

Die UOJ berichtete zuvor, dass ein iranisches Gericht Urteile gegen Christen wegen Hausgebeten bestätigt hatte.

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