Die SBU hat zufällig entdeckt, dass die UOK eine ukrainische Kirche ist: Wie geschieht als Nächstes?

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Der Sicherheitsdienst der Ukraine zerstörte unerwartet das Lügenkonstrukt rund um die UOK. Foto: UOJ Der Sicherheitsdienst der Ukraine zerstörte unerwartet das Lügenkonstrukt rund um die UOK. Foto: UOJ

Wenn es für die ukrainische Regierung günstig ist, nennt sie die UOK „moskowitisch und von der FSB gestützt“ und wenn nicht, „ukrainisch“. Wo liegt die Wahrheit?

Am 22. April 2025 erschien auf der offiziellen Facebook-Seite der SBU eine erstaunliche Information. Der Sicherheitsdienst habe „den Verdacht geäußert, dass weitere 14 ,hochrangige Beamte‘ der Russisch-Orthodoxen Kirche der Übernahme ukrainischer Kirchen in den vorübergehend besetzten Gebieten beigetragen haben“. Bei diesen ,hochrangigen Beamten‘ handelt es sich um Bischöfe, die in den Jahren 2022-2024 Mitglieder der Synode der ROK waren und, so die SBU, die Entscheidung der Synode über die „Angliederung“ der Dschankoier, Berdjansker, Rovenkier und Chersoner Eparchien (Diözesen) der UOK (Eparchien in den von russischen Truppen eroberten Gebieten) in die ROK sicherten und dort „von Moskau kontrollierte“ Bischöfe eingesetzt haben.

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Die „hochrangigen Beamten“ werden nun eines Verbrechens gemäß § 5 Art. 27 und § 3 Art. 110 des Strafgesetzbuches der Ukraine verdächtigt. (Beteiligung an der willentlich begangenen Taten mit der Absicht, die Grenzen der Gebiete oder der ukrainischen Staatsgrenze unter Verletzung des in der Verfassung der Ukraine festgelegten Verfahrens durch vorherige Verschwörung eine Gruppe von Personen zu verändern, was zu anderen schwerwiegenden Folgen führt.)

Aus dieser Nachricht auf der offiziellen Facebook-Seite der SBU folgen drei grundlegende Punkte:

  1. Es waren ukrainische Kirchen, die beschlagnahmt wurden, nicht russische;

  2. Die bereits erwähnten Eparchien wurden an die ROK angegliedert;

  3. In diesen Eparchien wurden „von Moskau kontrollierte“ Bischöfe eingesetzt, was bedeutet, dass die vorherigen Bischöfe der UOK nicht unter jener Kontrolle standen.

Lasst uns nun anschauen, was in der „religionswissenschaftlichen Untersuchung der Satzung über die Leitung der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche hinsichtlich des Bestands einer kirchlich-kanonischen Beziehung zum Moskauer Patriarchat (der Russisch-Orthodoxen Kirche)“ steht, die mit der Verordnung des staatlichen Dienstes der Ukraine für Ethnopolitik und Gewissensfreiheit (GESS) vom 27. Januar 2023 genehmigt wurde:

„Die UOK steht in einer kirchlich-kanonischen Beziehung zur ROK im Kleinen sowie im Ganzen. Die Beziehungen der UOK zur ROK stellen keine Beziehung zwischen einer unabhängigen, autokephalen Kirche zu einer anderen unabhängigen, autokephalen Kirche dar. Des Weiteren hat die UOK auch nicht den Status einer autonomen Kirche, der von anderen Kirchen anerkannt wird und ist daher aus ekklesiologischer und kanonischer Sicht eine strukturelle Untergliederung der ROK mit eigenständigen Rechten, die über eigenständige Rechte auf selbständige Bildung ohne tatsächlicher kanonischer Abhängigkeit verfügt. […] Die gegenwärtige Tätigkeit bzw. Untätigkeit der höchsten kirchlichen Behörden und der Verwaltung der UOK bezeugt ein Unterordnungsverhältnis zur ROK.“

Wie wir sehen, widerspricht die Untersuchung der GESS direkt den Erkenntnissen, die sich aus den Verdächtigungen der SBU ergeben, die den Bischöfen der ROK in absentia vorgelegt wurden. Die Untersuchung des GESS kommt zum Schluss, dass diese Bischöfe die ihnen vorgeworfenen Verbrechen grundsätzlich nicht haben begehen können, da die oben genannten Eparchien bereits zur ROK gehörten und ihre Bischöfe Moskau bereits unterstanden (wiederum gemäß der Stellungnahme der GESS).

Die Untersuchung der GESS ist offizieller, normativer Rechtsakt, doch Aussagen, dass die UOK Teil der ROK sei, sind aus dem Mund einer Vielzahl von Menschen, Politikern und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sowie der Kirche zu hören. Hier nur einige Beispiele:

„Erzbischof“ Mark von Kropvynytskyi und Golovanovsky der OKU: „Schließlich versteht jeder, dass die UOK (MP) nicht unabhängig, sondern ein Teil der ROK ist.“

Volksabgeordneter Nikolai Knjaschitski: „Die UOK MP xhat die kanonischen Verbindungen zur ROK nicht abgebrochen und bleibt weiterhin ein ,selbstverwaltender Teil der ROK mit weitreichenden Autonomierechten.‘“

Manchmal trifft man auch auf radikalere Behauptungen, beispielsweise von der Volksabgeordneten Natalia Pipa: „In der Satzung der UOK MP steht, dass die Satzung in Abstimmung mit der primären Organisation, also mit Moskau, geändert werden kann. Das ist keine Kirche, sondern eine kontrollierte Struktur des FSB.“

Wie bekannt, kämpft die SBU unerbittlich gegen pro-russische Narrative und zieht strafrechtlich diejenigen zur Verantwortung, die diese Narrative verbreiten. Was geschieht? Sowohl die Experten des GESS, die behaupten, die UOK sei ein Teil der ROK, als auch ukrainische Beamte, die entsprechende Dokumente unterzeichnen, und alle, die erklären, dass die UOK die „russische Kirche“ sei, verbreiten tatsächlich pro-russische Narrative.

Alle derartigen Aussagen sind Russland zu Gunsten, da sie behaupten, die ROK habe das volle Recht, über Eparchien und Gemeinden auf dem Territorium der Ukraine zu verfügen. Diese Aussagen rücken die SBU in ein schlechtes Licht und machen sie lächerlich, da in diesem Fall kein Tatbestand für die Handlungen der Bischöfe der ROK vorliegt bzw. vorliegen kann. Sie bedeuten, dass die ROK das Recht hat, über die UOK als Unterteilung ihrer zu verfügen, was bedeutet, dass die ROK, indem sie die Eparchien in den besetzten Gebieten in ihre unmittelbare Verwaltung überführt, dort Bischöfe wechselt und andere administrative Maßnahmen ergreift, dies durchaus rechtmäßig tue. Gemäß der Position des GESS, Jelenskyj und vieler „Staatspatrioten“ aus der Werchowna Rada, ergreift sie nämlich nichts. Was ist das sonst, wenn nicht offensichtliche Kreml-Narrative?

Aus all dem bereits Erwähnten ergibt sich die Notwendigkeit, die SBU zu fragen, ob sie die Experten des GESS sowie alle Personen, die an der Verbreitung der pro-russischen Unterstellung, dass die UOK Teil der ROK sei, beteiligt sind, wegen Verbrechen gegen den ukrainischen Staat strafrechtlich zur Verantwortung ziehen werde und des Weiteren, ob sie ihnen den gleichen Verdacht gemäß § 5 Art. 27 und § 3 Art. 110 des Strafgesetzbuches der Ukraine erheben werde, auf dessen Grundlage die Verdächtigungen den russischen Bischöfen erhoben wurden. Denn sowohl die einen als auch die anderen handeln auf Basis identischer Behauptungen.

Es ergibt sich ebenso die Notwendigkeit, die SBU zu fragen, ob sie öffentlich deklariere, was Tatsache ist: Dass die UOK eine selbständige Kirche ist, die nach ihrer Satzung sowie den Entscheidungen ihrer Synode richtet und sich auf keiner Weise der ROK unterordnet. Dann müsste man aber die gesamte Lügenpyramide über die „russische FSB-Kirche in der Ukraine“, die von den Behörden, Medien und die SBU in den letzten Jahren fleißig aufgebaut haben, vollständig abreißen. Auf Grundlage eben dieser Lüge wurde sogar ein Gesetz über das Verbot der Kirche mit Millionen ukrainischer Staatsbürger geschrieben.

Faktisch ist dies ein klassisches Beispiel für den berühmten jüdischen Witz über das Kreuz und die Unterwäsche, oder, um es mit vernünftigen Worten zu sagen, ein Fall kognitiver Dissonanz. Allerdings ist der Verstand in unseren hohen Ämtern nicht hoch geschätzt. Offenbar liegt es an unseren Zeiten.

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