Die Kirche begeht den Karsamstag der Karwoche

Die Grablegung. Mosaik der Grabeskirche in Jerusalem. Foto: öffentliche Quellen Die Grablegung. Mosaik der Grabeskirche in Jerusalem. Foto: öffentliche Quellen

Am Samstag vor Ostern gedenkt die Kirche der leiblichen Grablegung und des Abstiegs Christi in die Hölle und beginnt die Feier Seiner dreitägigen Auferstehung.

Am 19. April 2025 hat die Orthodoxe Kirche den Karsamstag der Karwoche begangen – den letzten Tag vor dem Lichten Auferstehungsfest Christi.

An diesem Tag gedenkt die Kirche der leiblichen Grablegung Jesu Christi und Seines Abstiegs in die Hölle, wo Er die Macht des Teufels zerstörte und den Sieg über den Tod verkündete.

Am Karsamstag geschieht eines der größten Wunder der Orthodoxen Kirche – das Herabkommen des Heiligen Feuers. Dieses Wunder ereignet sich jedes Jahr am Vorabend des orthodoxen Osterfestes in der Grabeskirche in Jerusalem.

Gemäß kirchlicher Tradition beginnt der Samstagsgottesdienst am Freitagabend, wenn das Heilige Grabtuch (die Epitaphios) in die Mitte der Kirche gelegt wird. Während der Matutin, nach dem Großen Lobgesang, wird das Grabtuch beim Gesang „Heiliger Gott...“ vom Klerus aus der Kirche getragen und in einer Prozession um die Kirche geführt – zur Erinnerung an den Abstieg Christi in die Hölle und Seinen Sieg über Tod und Unterwelt. Danach wird das Grabtuch wieder in die Kirche gebracht und vor die geöffneten Königlichen Türen gelegt – als Zeichen dafür, dass der Erlöser untrennbar mit Gott dem Vater verbunden ist und dass Er durch Sein Leiden und Seinen Tod uns erneut die Tore des Paradieses geöffnet hat.

Der Karsamstag endet mit dem Troparion der Karwoche. Die Priester beginnen mit der Segnung der österlichen Speisen.

Um Mitternacht, nach dem Kanon des Karsamstags, wird das Grabtuch vom Klerus auf den Altar gelegt, wo es 40 Tage lang bis zum Fest der Himmelfahrt des Herrn verbleibt – in Erinnerung an die 40 Tage, die Christus nach Seiner Auferstehung auf Erden verbrachte.

Der Karsamstag ist ein Fastentag. Nach klösterlicher Ordnung ist heiße Fastenspeise ohne Öl erlaubt; für Laien ist auch heiße Speise mit Pflanzenöl gestattet.

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