Papst Leo XIV. forderte einen konsequenteren Schutz des Lebens

Papst Leo XIV. Foto: ABC News

Am 09. Januar 2026 erschien die Nachricht, dass in seiner Rede vor den beim Vatikan akkreditierten Diplomaten Papst Leo XIV. das Lebensrecht als tragende Säule aller Menschenrechte bezeichnet hat. Ohne die Anerkennung der Unantastbarkeit des menschlichen Lebens verliere auch der Schutz anderer Grundrechte seine Substanz. Der Papst warnte davor, Freiheitsrechte isoliert zu betrachten und von Wahrheit, Natur und moralischer Verantwortung zu trennen, da dies gesellschaftliche Spannungen vertiefe und Gewalt Vorschub leiste. Darüber berichtete die Tagespost.

Ein Schwerpunkt der Ansprache lag auf dem Umgang mit ungeborenem Leben. Leo XIV. betonte, dass der Schutz des Kindes vor der Geburt untrennbar mit der Unterstützung der Mutter verbunden sein müsse. Er äußerte deutliche Kritik an politischen Vorhaben, die staatliche Gelder für Abtreibungsangebote oder deren grenzüberschreitende Inanspruchnahme bereitstellen. Stattdessen seien konkrete Hilfen für Familien erforderlich, die Frauen befähigten, sich für das Leben zu entscheiden.

Auch Leihmutterschaft und Sterbehilfe wies der Papst entschieden zurück. Beide Phänomene seien Ausdruck einer Entwicklung, in der menschliches Leben funktional bewertet werde. Die Instrumentalisierung des weiblichen Körpers sowie die Verkürzung von Krankheit und Alter auf ein Problem, das „gelöst“ werden müsse, widersprächen der Menschenwürde. Leo XIV. rief Staaten und Zivilgesellschaft dazu auf, Leid mit Fürsorge, medizinischer Begleitung und solidarischen Strukturen zu begegnen, anstatt den Tod als Ausweg darzustellen.

Zuvor hat die UOJ berichtet, dass in Würzburg die äthiopisch-orthodoxe Gemeinde ein neues Gotteshaus erhielt.

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