Britisches Oberhaus treibt Liberalisierung der Abtreibung weiter voran
Eine umstrittene Klausel könnte Straffreiheit bis zur Geburt ermöglichen.
Das britische Oberhaus hat eine Änderung am „Crime and Policing Bill“ abgelehnt und damit den Weg für eine weitgehende Liberalisierung der Abtreibung weiter geöffnet. Die umstrittene Klausel 208 sieht vor, dass Abtreibungen künftig unabhängig vom Schwangerschaftsstadium straffrei bleiben könnten. Darüber berichtete die Tagespost.
Kritiker warnen, dass dadurch bestehende Schutzmechanismen untergraben werden und insbesondere Spätabtreibungen zunehmen könnten. Auch die Erzbischöfin von Canterbury, Sarah Mullally, äußerte Bedenken hinsichtlich der möglichen Auswirkungen auf den Schutz ungeborenen Lebens, sprach sich jedoch zugleich gegen eine strafrechtliche Verfolgung von Frauen aus.
Mit der Entscheidung ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen, doch gilt die Reform als bedeutender Schritt hin zu einer umfassenden Neuregelung der Abtreibungsgesetzgebung im Vereinigten Königreich.
Zuvor hat die UOJ berichtet, dass in München fand ein Geistlich-kultureller Abend stattfand.