EU-Kommission genehmigt Finanzierung von Abtreibungen aus EU-Sozialfonds
Die EU-Kommission hat die Möglichkeit angekündigt, EU-Sozialfonds zur Finanzierung des Zugangs zu Schwangerschaftsabbrüchen zu nutzen.
Am 26. Februar 2026 hat die EU-Kommission die Nutzung von EU-Sozialfonds zur Finanzierung des Zugangs zu Schwangerschaftsabbrüchen genehmigt, berichtet die Zeitung European Conservative.
In dem Dokument heißt es, dass die Mitgliedstaaten Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) für Programme zur Gewährleistung „sicherer und legaler Abtreibungen” verwenden können. Dabei werden keine neuen Gesetze oder separaten Fonds geschaffen – es wird vorgeschlagen, bereits bestehende Finanzinstrumente zu nutzen.
Die Europäische Kommission betonte, dass die Entscheidung freiwillig sei und die nationalen Befugnisse im Gesundheitswesen nicht außer Kraft setze. Tatsächlich werden Abtreibungen jedoch in die EU-Programme für Gleichstellung und soziale Unterstützung aufgenommen.
Der Europäische Sozialfonds+ ist mit einem Volumen von 142,7 Milliarden Euro eines der größten Haushaltsinstrumente der EU. Die Entscheidung hat bereits Diskussionen ausgelöst, da frühere Initiativen zur Begrenzung der Finanzierung von Abtreibungen in Brüssel keine Unterstützung fanden.
Zuvor hatte die UOJ darüber berichtet, dass das EU-Parlament die Einrichtung eines EU-Fonds zur Finanzierung von Abtreibungen gebilligt hatte.