Bosnisches Gericht erklärt orthodoxe Friedhöfe und Kirchen zu Staatseigentum

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In der serbisch-orthodoxen Gemeinde von Mostar (Kirche der heiligen Dreifaltigkeit) hat die Gerichtsentscheidung Besorgnis ausgelöst. In der serbisch-orthodoxen Gemeinde von Mostar (Kirche der heiligen Dreifaltigkeit) hat die Gerichtsentscheidung Besorgnis ausgelöst.

Kirchengemeinde spricht von Rechtsverstoß bei Eigentumsregistrierungen in Mostar

Ein Gericht in Mostar (Bosnien und Herzegowina) hat mehrere serbisch-orthodoxe Friedhöfe, Kirchen und Kapellen als Staatseigentum registriert. Die serbisch-orthodoxe Gemeinde im Land zeigt sich überrascht und spricht von einem gravierenden Rechtsverstoß. Darüber berichtete das Nachrichtenportal orthochristian.com am 28. Januar 2026.

Das Stadtgericht in Mostar hat zwei serbisch-orthodoxe Friedhöfe, eine Kapelle sowie zwei Kirchen als Eigentum des Staates Bosnien und Herzegowina eingetragen. Betroffen sind nach Angaben der serbischen Nachrichtenagentur Srna der Friedhof Kraljevina im Ortsteil Vrapčići mit Kapelle, ein weiterer Friedhof in Gornji Vrapčići mit Kirche sowie eine Kirche in der Siedlung Čelebići in der Gemeinde Konjic.

In der serbischen Gemeinde sorgte die Entscheidung für Bestürzung. Anwohner erklärten, sie hätten erst durch Medienberichte von den Registrierungen erfahren. Der Einwohner Drago Antelj wies darauf hin, dass seine Vorfahren seit Generationen auf dem Friedhof in Vrapčići bestattet seien und zahlreiche Grabsteine bis zu 200 Jahre alt seien. Das Land sei stets als Eigentum der Kirche betrachtet worden.

Auch die serbisch-orthodoxe Kirchengemeinde in Mostar erklärte, nicht informiert worden zu sein. Priester Duško Kojić, Oberpriester der Kathedrale in Mostar, sagte, man habe umgehend Anwälte eingeschaltet. Nach geltendem Recht hätte das Gericht alle bekannten rechtlich Beteiligten benachrichtigen müssen. Dies sei jedoch nicht geschehen.

Kritik kam zudem vom Komitee zum Schutz der Rechte der Serben in der Föderation Bosnien und Herzegowina. Dieses verwies darauf, dass derselbe Gerichtsschreiber zuvor Grundstücke mit Moscheen ordnungsgemäß auf die Islamische Gemeinde eingetragen habe. Für die Serbisch-Orthodoxe Kirche müsse dieselbe rechtliche Behandlung gelten.

Die UOJ berichtete zuvor, dass der bulgarische Patriarch Daniil eine Göttliche Liturgie mit Reliquien von Heiligen aus Euböa zelebrierte.

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