Die Kirche von Kreta hat sich gegen die Einmischung des Staates in die Wahl von Hierarchen ausgesprochen

Erzbischof Eugenios: Die Kirche von Kreta bleibt im Patriarchat und hat das Recht auf Selbstverwaltung und Freiheit von staatlicher Einmischung.
Am 25. August 2025, dem Tag des Heiligen Apostels Titus, sprach sich der Erzbischof von Kreta, Eugenios, während der Liturgie in Heraklion gegen das neue Gesetz über die Wahl von Metropoliten aus und verurteilte die Einmischung des Staates in die Angelegenheiten der Kirche. Dies berichtet die Orthodoxia News Agency.
In seiner Rede betonte der Erzbischof von Kreta, dass die sogenannte „Auslegungsbestimmung”, die im Mai 2025 vom griechischen Parlament verabschiedet wurde, die Selbstverwaltung der Kirche von Kreta beeinträchtigt und gegen die geltende Charta von 1961 verstößt. Nach den Worten des Erzbischofs entzieht eine solche Maßnahme den Hierarchen faktisch das Recht, ihre inneren Angelegenheiten frei zu regeln, und „verrät die apostolischen Traditionen”.
Erzbischof Eugenios betonte, dass die Kirche von Kreta rechtmäßig zum Ökumenischen Patriarchat gehört, dabei aber ihre eigene, seit Jahrzehnten festgeschriebene Selbstverwaltung beibehält. Er bezeichnete den Versuch, die Wahlmöglichkeiten einzuschränken, als Einmischung des Staates und forderte die Behörden auf, „den Fehler zu korrigieren”, wobei er hinzufügte, dass es nicht um Privilegien gehe, sondern um die Verteidigung von Prinzipien.
Die Ministerin für Bildung und Religion, Sofia Sacharaki, hatte zuvor erklärt, dass die Regierung nicht beabsichtige, das Wahlverfahren zu ändern, und dass die Auslegungsbestimmung „auf Wunsch des Ökumenischen Patriarchats“ verabschiedet worden sei und vollständig im Einklang mit dem kanonischen Recht stehe.
Gleichzeitig bedankte sich der Erzbischof bei den Geistlichen und Gläubigen, die die Hierarchie unterstützen, und rief zur Einheit auf. „Wir kämpfen nicht um Privilegien, sondern um die Erhaltung der Grundlagen der Kirche von Kreta“, betonte er und hob hervor, dass die Autonomie der Kirche als Teil des spirituellen Erbes des Ökumenischen Patriarchats unantastbar bleiben müsse.
Zur Erinnerung: Am 8. Mai 2025 verabschiedete das griechische Parlament ein Gesetz mit einer „Auslegungsnorm“ zu Artikel 22 des Gesetzes Nr. 4149/1961, das den Status der Kirche von Kreta regelt. Das Dokument verbietet ausdrücklich die Versetzung von Metropoliten von einem Sitz auf einen anderen, was eine scharfe Reaktion der Hierarchen Kretas hervorrief. Nach Angaben des Ministeriums für Bildung und Religionen wurde die Bestimmung „auf Ersuchen des Ökumenischen Patriarchats” verabschiedet und entspricht angeblich „vollständig dem kanonischen Recht”.
Zuvor hatte die UOJ darüber berichtet, dass die Opposition in Griechenland die Aufhebung des Gesetzes über die Wahl der Metropoliten der Kirche von Kreta fordert.
