Die Lavra hat eine Anzeige bei der GBS wegen Sakrileg an den Reliquien der Heiligen eingereicht

Die Juristen des Klosters sehen in den Handlungen der Kommission, die die „Überprüfung“ der Reliquien in den Höhlen vornimmt, Anzeichen für Straftaten nach zwei Artikeln des Strafgesetzbuches der Ukraine.
Vertreter der Heiligen-Uschpensky Kiew-Petscherskaja Lavra haben sich mit einer Anzeige beim Territorialbüro des Staatlichen Ermittlungsbüros (GBS) wegen krimineller Handlungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Kommission zur „Überprüfung“ der Reliquien in den nahen und fernen Höhlen der Lavra gewandt.
Wie der Anwalt der Lavra, Nikita Tschekman, auf seinem Telegram-Kanal mitteilte, sehen die Juristen im Handeln des Kulturministers und Ministers für strategische Kommunikation der Ukraine, Mykola Totschyzky, sowie der Mitglieder der von ihm eingesetzten Kommission Anzeichen für Straftaten nach zwei Artikeln des Strafgesetzbuches der Ukraine.
Die Anwälte des Klosters weisen darauf hin, dass der Minister mit seiner Verfügung Nr. 214 vom 5. März 2025 faktisch Handlungen sanktioniert hat, die gesetzlich als „Schändung des Leichnams eines Verstorbenen durch eine Gruppe von Personen“ (Teil 3, Artikel 297 StGB) und „Beleidigung der religiösen Gefühle von Bürgern durch eine Amtsperson“ (Teil 2, Artikel 161 StGB) eingestuft werden.
Besondere Empörung rufen bei den Vertretern des Klosters der Zusammenschluss der Kommission hervor, zu der neben Fachleuten für menschliche Biologie auch Experten für Tiermedizin und Biomorphologie von Wirbeltieren gehören. Nach Ansicht der Vertreter der Lavra ist die bloße Schaffung einer solchen Kommission und die Durchführung von Forschungen an den heiligen Reliquien eine Beleidigung für orthodoxe Gläubige.
Darüber hinaus betont der Anwalt, dass die Handlungen der Kommission faktisch einer Exhumierung von Leichnamen gleichkommen, was eine spezielle Verfahren und rechtliche Grundlagen erfordert, die in diesem Fall nicht vorhanden sind.
Derzeit warten die Vertreter der Kiew-Petscherskaja Lavra auf den Beginn der strafrechtlichen Ermittlungen.