EKD: Deutschlandflagge nein – Regenbogenfahne kann vor Kirchen wehen

An evangelischen Kirchen können neben dem offiziellen Symbol auch Regenbogenfahnen wehen. Das neue Kirchenrecht lässt Spielraum.

Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat in Dresden beschlossen, die Beflaggungsregelung von 1947 für Kirchengebäude zu erneuern statt sie abzuschaffen. Damit bleibt es dabei, dass an evangelischen Kirchen grundsätzlich nur die Kirchenflagge – ein violettes Kreuz auf weißem Grund – gehisst werden darf. Dennoch gibt es Spielraum, etwa für die Regenbogenfahne. Die neue Regelung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Darüber berichtete das EKD-Portal evangelisch.de.

Das Präsidium der EKD-Synode hatte ursprünglich vorgeschlagen, die alte Verordnung aufzuheben. Sie war nach den Erfahrungen des Nationalsozialismus eingeführt worden, um eine politische Instrumentalisierung der Kirche zu verhindern. Präses Anna-Nicole Heinrich betonte, die Trennung von Kirche und Staat schließe eine Beflaggung mit der Deutschlandflagge aus.

Zuvor hatte „evangelisch.de“ unter der Überschrift „Regenbogenfahne ja, Deutschlandflagge nein?“ über die Diskussion berichtet. Viele Gemeinden zeigen inzwischen auch andere Symbole, etwa die Regenbogenflagge. Laut einer Online-Umfrage von evangelisch.de sprachen sich 63 Prozent der Teilnehmenden dafür aus, dass die EKD weiterhin zentral festlegt, welche Flaggen erlaubt sind, während 34 Prozent den Gemeinden mehr Freiheit wünschten.

In dem neuen Kirchengesetz heißt es, die Verwendung von Fahnen und Symbolen müsse „der Darstellung der Kirche in der Öffentlichkeit“ dienen und dürfe ihrem Auftrag nicht widersprechen. Den Landeskirchen bleibt die Möglichkeit, ergänzende Bestimmungen zu erlassen. Damit ist auch das Hissen der Regenbogenfahne nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

Die UOJ berichtete zuvor, dass das ZDF einen ersten queeren TV-Gottesdienst einer katholischen Gemeinde übetragen hatte.

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