Kirchenbrandstifter von Leimen in die Psychiatrie eingewiesen

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Der Brandanschlag auf den Rohbau der syrisch-orthodoxen Kirche in Leimen verursachte nach Angaben der Gemeinde einen Schaden von rund 300.000 Euro. Foto: Gemeinde Der Brandanschlag auf den Rohbau der syrisch-orthodoxen Kirche in Leimen verursachte nach Angaben der Gemeinde einen Schaden von rund 300.000 Euro. Foto: Gemeinde

Landgericht Heidelberg ordnet Unterbringung des schuldunfähigen Irakers an – Gemeinde beziffert Schaden auf 300.000 Euro.

Der 27-jährige Täter des Brandanschlags auf den Rohbau einer syrisch-orthodoxen Kirche in Leimen ist rechtskräftig zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verurteilt worden. Das Landgericht Heidelberg stellte fest, dass der an paranoider Schizophrenie erkrankte Iraker zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war. In der aramäischen Kirchengemeinde bestehen weiterhin Fragen zu den Hintergründen der Tat, wie das regionale Nachrichtenportal Leimen.news am 20. Oktober 2026 berichtete.

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Der Mann hatte in der Nacht vom 5. auf den 6. Juni 2026 Baumaterial im Rohbau der Kirche in der Kolpingstraße angezündet. Die Feuerwehr konnte den Brand löschen und eine weitere Ausbreitung verhindern. Den entstandenen Gesamtschaden beziffert die Gemeindeführung inzwischen aber auf rund 300.000 Euro.

Das Gericht ordnete die Unterbringung des Täters nach Paragraf 63 des Strafgesetzbuches an. Der Mann befindet sich bereits im Psychiatrischen Zentrum Nordbaden in Wiesloch. Die Maßnahme dient seiner Behandlung und dem Schutz der Allgemeinheit. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

Die Gemeinde bedauert, dass ihre Vertreter wegen des Ausschlusses der Öffentlichkeit nicht an der Gerichtsverhandlung teilnehmen konnten. Sie befürchtet, dass der psychisch erkrankte Mann möglicherweise von einer bislang unbekannten Person angestiftet worden sein könnte. Die Ermittlungsbehörden fanden dafür jedoch keine Belege. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Heidelberg handelte der Täter allein; Hinweise auf ein politisches oder religiöses Motiv sowie auf einen extremistischen Hintergrund ergaben sich ebenfalls nicht.

Zuvor hatte die UOJ berichtet, dass Papst Leo XIV. zur sicheren Evakuierung der Zivilbevölkerung aus Oleschky aufgerufen hatte.

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