Der Riigikogu weigerte sich, die Kommentare des Präsidenten zum Gesetz über Kirchen zu berücksichtigen

Sitzung des estnischen Parlaments. Фото: Andres Putting. Delfi Meedia Sitzung des estnischen Parlaments. Фото: Andres Putting. Delfi Meedia

Im estnischen Parlament sieht man keine weitere Notwendigkeit, das Gesetz über Kirchen zu ergänzen.

Am 4. August 2025 beschloss die Verfassungskommission des Riigikogu, das Gesetz über Kirchen und Gemeinden in seiner ursprünglichen Form zu unterstützen, trotz der Anmerkungen des Präsidenten von Estland. Dies wurde in einer offiziellen Pressemitteilung bekannt gegeben, die vom Vorsitzenden der Kommission, Ando Kiviberg (Eesti 200), verbreitet wurde. Darüber berichtet die Publikation Delfi.

Seinen Worten zufolge hielten die meisten Mitglieder der Kommission den Gesetzestext für ausreichend klar und sahen keinen Grund für Änderungen. Der Präsident hatte zuvor darauf hingewiesen, dass das Dokument in seiner jetzigen Fassung vage formuliert sei und die alltäglichen Aktivitäten religiöser Gemeinschaften beeinflussen könnte, nicht nur ihre äußeren Beziehungen.

Es wird erwartet, dass die Rechtskommission des Riigikogu im September zur Diskussion des Gesetzes zurückkehrt. Ihr Vorsitzender Madis Timpson (Reformpartei) erklärte, dass er keine Notwendigkeit für eine Überarbeitung des Gesetzes sehe und beabsichtige, es erneut ohne Änderungen zur Abstimmung im Plenum vorzuschlagen.

Timpson betonte, dass das Dokument nicht gegen bestimmte Religionen gerichtet sei und nicht zu einem Verbot kirchlicher Aktivitäten führe. „Es geht lediglich um die Unzulässigkeit von äußerem Einfluss unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit und Demokratie“, erklärte er.

Laut Delfi, wenn das Gesetz erneut vom Parlament verabschiedet wird, kann der Präsident es entweder unterzeichnen oder sich an das Staatsgericht wenden, um die Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Die Entscheidung des Staatsoberhauptes wird nach der erneuten Abstimmung im Riigikogu bekannt gegeben.

Zuvor berichtete die UOJ über die Absicht der estnischen Abgeordneten, das Gesetz auf Grundlage der Anmerkungen des Präsidenten zu ändern.

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