Frankreichs Verfassungsrat billigte Sterbehilfegesetz mit drei Vorbehalten

Der französische Verfassungsrat hat das Gesetz zur aktiven Sterbehilfe trotz kirchlicher Proteste gebilligt. Foto: Freepik.com

Der französische Verfassungsrat hat das Gesetz zur aktiven Sterbehilfe trotz kirchlicher Proteste gebilligt. Foto: Freepik.com

Der französische Verfassungsrat hat das umstrittene Gesetz zur aktiven Sterbehilfe gebilligt. Damit ist das gesellschaftspolitische Projekt von Präsident Emmanuel Macron nach der Zustimmung des Parlaments auch verfassungsrechtlich bestätigt. Die römisch-katholische Kirche lehnt die Neuregelung entschieden ab, wie das katholische Nachrichtenportal domradio.de am 16. August 2026 berichtete.

Das Verfassungsgremium erklärte am Freitagabend, keinen der vorgelegten Artikel für verfassungswidrig zu halten. Zugleich formulierte es drei Vorbehalte. Unter anderem muss bei volljährigen Menschen, die unter rechtlicher Betreuung stehen, zusätzlich die betreuende Person angehört und ihre Stellungnahme bei der Entscheidung berücksichtigt werden.

Weitere Vorbehalte betreffen die Gewissensklausel. Diese ermöglicht Ärzten und Pflegeeinrichtungen, die Mitwirkung an der Sterbehilfe abzulehnen. Nach Auffassung des Verfassungsrats muss die Regelung auch für Apotheker gelten, die nicht zur Herstellung der dafür benötigten Substanzen verpflichtet werden dürfen. Auch Einrichtungen und ihr Personal müssen weiterhin die Möglichkeit haben, eine Durchführung abzulehnen.

Das Parlament hatte das Gesetz am 15. Juli mit 291 zu 241 Stimmen verabschiedet. Es erlaubt schwerstkranken Erwachsenen unter bestimmten Voraussetzungen die Einnahme tödlicher Substanzen. Wenn sie dazu körperlich nicht in der Lage sind, kann eine Person ihrer Wahl, ein Arzt oder eine Pflegekraft dabei helfen. Ärzte müssen unter anderem eine schwere, unheilbare und schmerzhafte Erkrankung sowie den freien Willen des Patienten bestätigen.

Die französische katholische Bischofskonferenz hatte bereits vor der Abstimmung scharfe Kritik geäußert. Kardinal Jean-Marc Aveline sowie die Bischöfe Vincent Jordy und Benoît Bertrand erklärten, der Gesetzgeber verankere damit die Möglichkeit, den Tod herbeizuführen, im französischen Recht. Die Entscheidung breche mit der Tradition, Leid zu lindern und Menschen bis zum natürlichen Lebensende zu begleiten. Die katholische Kirche lehnt aktive Sterbehilfe und assistierten Suizid ab und fordert stattdessen eine Stärkung von Hospizarbeit und Palliativversorgung.

Die UOJ berichtete zuvor, dass Metropolit Onufrij der Ukrainischen Orthodoxen Kirche den 12. Jahrestag seiner Inthronisierung feierte.

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