Katholische Bischöfe gegen Widerspruchsregelung bei Organspende
Das Ausfüllen eines Organspendeausweises gilt bisher als zentrale Voraussetzung für eine bewusste Entscheidung über eine mögliche Spende. Foto: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit
Die Debatte um eine Reform der Organspende in Deutschland gewinnt an Fahrt. Während eine Gruppe von Abgeordneten im Deutschen Bundestag für die Einführung der Widerspruchsregelung plädiert, lehnen die katholischen Bischöfe diesen Ansatz entschieden ab. Darüber berichtete das katholische Nachrichtenportal domradio.de am 8. Mai 2026.
Nach Angaben der Deutschen Bischofskonferenz sprach sich deren Sprecher Matthias Kopp dafür aus, an der bisherigen Zustimmungsregelung festzuhalten. Diese sieht vor, dass eine Organentnahme nur erfolgen darf, wenn die betroffene Person zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat. Die vorgeschlagene Widerspruchsregelung hingegen würde jeden Erwachsenen automatisch als Spender einstufen, sofern kein aktiver Widerspruch vorliegt.
Die Katholische Kirche unterstützt zwar grundsätzlich das Ziel, die Zahl der Organspenden zu erhöhen, warnt jedoch vor einem Verlust der Freiwilligkeit. „Schweigen darf nicht als Zustimmung gewertet werden“, betonte Kopp. Stattdessen müsse die Bevölkerung besser informiert und dazu ermutigt werden, eine bewusste und dokumentierte Entscheidung zu treffen. Auch das Vertrauen in medizinische Abläufe solle weiter gestärkt werden.
Der Hintergrund der politischen Initiative ist der anhaltende Mangel an Spenderorganen. Rund 8.400 Patientinnen und Patienten warten derzeit in Deutschland auf eine Transplantation. Die Spendenbereitschaft bleibt jedoch niedrig, weshalb mehrere Abgeordnete eine Neuregelung als notwendig ansehen.
Die UOJ berichtete zuvor, dass der Verlag Hagia Sophia die erste orthodoxe Bibelübersetzung auf Deutsch verlegt.
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