Patriarch von Bulgarien verbietet Klerikern Teilnahme an Wahlen als Kandidaten
Patriarch Daniil erinnerte daran, dass Geistliche bei den Präsidentschaftswahlen in Bulgarien nicht als Kandidaten antreten dürfen.
Der bulgarische Patriarch Daniil hat dem Klerus der Eparchie Sofia ein Rundschreiben im Zusammenhang mit den bevorstehenden Präsidentschaftswahlen in Bulgarien übermittelt, die am 25. Oktober 2026 stattfinden sollen. Darüber berichtet die bulgarische Redaktion der UOJ.
In dem Dokument legte das Oberhaupt der Bulgarisch-Orthodoxen Kirche die wichtigsten Bestimmungen dar und forderte ihre strikte Einhaltung.
Patriarch Daniil erinnerte daran, dass „Geistliche nicht als Kandidaten an Wahlen teilnehmen dürfen“. Er verwies dabei auf den 6. und 81. Apostolischen Kanon, den 10. Kanon des VII. Ökumenischen Konzils sowie auf Artikel 139 Absatz 1 der Satzung der Bulgarisch-Orthodoxen Kirche.
Die Satzung untersagt Klerikern und Mönchen, Ämter in staatlichen Organen zu bekleiden, sich an parteipolitischer Tätigkeit und an Wahlkampagnen zu beteiligen sowie für Wahlämter zu kandidieren.
Bittgottesdienste und Wasserweihen auf Wunsch politischer Parteien, Privatpersonen oder Vereinigungen dürfen ausschließlich in orthodoxen Kirchen stattfinden. Kurze Predigten, die Geistliche nach solchen Gottesdiensten halten, müssen geistlichen Inhalt haben.
Zum Abschluss des Schreibens rief Patriarch Daniil die Kleriker zu „eifrigem Gebet für den Frieden in der bulgarischen Gesellschaft und in der ganzen Welt“ auf.
Zuvor hatte die UOJ berichtet, dass Patriarch Daniil Bulgariens Ablehnung von Sanktionen gegen Patriarch Kyrill unterstützt hatte.
