Nach Euthanasie-Beschluss wächst Debatte über Schutz vulnerabler Menschen in Frankreich

Frankreichs Nationalversammlung. Foto: Deutschlandfunk

Nach der Zustimmung der französischen Nationalversammlung zum Gesetz über Euthanasie und assistierten Suizid rückt nun die Prüfung durch den Verfassungsrat in den Mittelpunkt. Erst wenn das höchste Verfassungsorgan das Gesetz für verfassungsgemäß erklärt, kann die neue Regelung in Kraft treten. Während Befürworter von einem Fortschritt bei der Selbstbestimmung sprechen, warnen Kritiker vor weitreichenden gesellschaftlichen Folgen. Darüber berichtete der Bundesverband für Lebensrecht.

Besonders umstritten sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die sogenannte „Hilfe beim Sterben“. Das Gesetz spricht von unheilbaren Erkrankungen sowie „unerträglichem“ körperlichem oder psychischem Leid – Begriffe, deren Auslegung nach Ansicht von Kritikern erheblichen Spielraum bietet. Lebensrechtsorganisationen und Vertreter der Kirchen befürchten deshalb, dass der Kreis der Anspruchsberechtigten künftig schrittweise ausgeweitet werden könnte. Sie verweisen dabei auf Entwicklungen in Ländern wie Kanada oder den Niederlanden, in denen die gesetzlichen Regelungen im Laufe der Jahre mehrfach erweitert wurden.

Kirchliche Vertreter fordern stattdessen einen konsequenten Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung sowie eine bessere Begleitung schwerkranker Menschen. Ihrer Auffassung nach sollte eine Gesellschaft alles daran setzen, Leiden zu lindern und Menschen in schwierigen Lebenssituationen zu begleiten, anstatt den assistierten Tod als reguläre Option zu etablieren.

Zuvor hatte die UOJ berichtet, dass das serbisch-orthodoxe Kloster in Hildesheim zur Kirchweihe eingeladen hatte.

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