Französisches Parlament stoppte Eingriff in das Beichtgeheimnis
Die Entscheidung der Nationalversammlung bewahrt das Beichtgeheimnis als geschützten Bestandteil religiöser Praxis in Frankreich. Foto: Freepik.com
Das französische Parlament hat am 1. Juni 2026 einen Passus eines Gesetzentwurfs abgelehnt, der Priester zur Verletzung des Beichtgeheimnisses verpflichtet hätte. Die katholische Bischofskonferenz hatte zuvor scharfe Kritik geäußert. Darüber berichtete das katholische Nachrichtenportal kath.net.
In Paris hat die Nationalversammlung einen umstrittenen Artikel eines Gesetzes zur Bekämpfung von Gewalt an Schulen zurückgewiesen. Der Entwurf, bekannt als „Bétharram-Gesetz“, sah ursprünglich vor, das Beichtgeheimnis in Fällen sexueller Gewalt gegen Minderjährige aufzuheben. Priester wären damit verpflichtet gewesen, entsprechende Informationen aus der Beichte zu melden.
Nach intensiver Debatte wurde der betreffende Artikel 9 gestrichen, während der übrige Gesetzestext verabschiedet wurde. Damit bleibt das Beichtgeheimnis in Frankreich weiterhin als Teil des Berufsgeheimnisses gesetzlich geschützt.
Die katholische Bischofskonferenz in Frankreich hatte im Vorfeld „große Besorgnis“ geäußert und vor einem Angriff auf grundlegende Freiheiten wie Gewissens-, Religions- und Unterrichtsfreiheit gewarnt. Sie betonte zugleich, dass der Kampf gegen Gewalt an Minderjährigen uneingeschränkt unterstützt werde, das Sakrament der Beichte jedoch nicht politisch instrumentalisiert werden dürfe.
Auch darüber hinaus war der Vorschlag auf Kritik gestoßen. Beobachter sahen die Gefahr eines unauflösbaren Konflikts zwischen staatlichem Recht und kirchlichem Gebot sowie eine Überschreitung staatlicher Zuständigkeit in religiöse Belange.
Die UOJ berichtete zuvor, dass der Kölner Dom eine Eintrittsgebühr für Touristen einführt.
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