Bulgarien: Steuer auf Mieteinnahmen religiöser Organisationen abgeschafft

Die Bulgarisch-Orthodoxe Kirche (im Foto der Synodalsitz) profitiert von der in Sofia verabschiedeten Steuerbefreiung für religiöse Gemeinschaften.

Die Bulgarisch-Orthodoxe Kirche (im Foto der Synodalsitz) profitiert von der in Sofia verabschiedeten Steuerbefreiung für religiöse Gemeinschaften.

Das bulgarische Parlament hat religiöse Gemeinschaften von der Körperschaftssteuer auf Mieteinnahmen befreit. Die Gesetzesänderung wurde am 13. März 2026 mit breiter Mehrheit beschlossen und betrifft insbesondere die Bulgarisch-Orthodoxe Kirche, die über zahlreiche Immobilien in zentralen Stadtlagen verfügt. Darüber berichtete der Nachrichtendienst Östliche Kirchen. 

Die Regierungspartei GERB sowie die DPS – Neuer Anfang unterstützten die Reform mit der Begründung, religiöse Organisationen seien keine wirtschaftlichen Akteure, und Mieteinnahmen dienten der Finanzierung ihrer sozialen und religiösen Tätigkeit.

Religiöse Einrichtungen sind in Bulgarien bereits von mehreren Steuern und Abgaben befreit, darunter Grundsteuer, Abfallgebühren, Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie Mehrwertsteuer auf nichtwirtschaftliche Leistungen.

Kritik kam von der Partei Vazrasdane, die als einzige gegen die Reform stimmte. Experten des Finanzministeriums warnten zudem, die Steuerbefreiung könnte als staatliche Beihilfe gewertet werden und eine Prüfung durch die Europäische Kommission nach sich ziehen. Außerdem fehle eine Einschätzung der finanziellen Auswirkungen, da bisherige Mieteinnahmen nicht offengelegt worden seien.

Die Neuregelung sieht vor, dass Einnahmen aus der Vermietung von Immobilien religiöser Gemeinschaften künftig nicht mehr der Körperschaftssteuer unterliegen. Unklar ist jedoch, ob dies auch für kommerziell genutzte Flächen gilt. Fachleute fordern hier eine Präzisierung, um mögliche Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

Bereits am 5. März hatte das Parlament außerdem entschieden, über das geplante Schulfach „Tugenden und Religionen“ in dieser Legislaturperiode nicht mehr abzustimmen. Wegen fehlenden politischen Konsenses und bevorstehender Neuwahlen wurde die Reform an das nächste Parlament verwiesen. Die vorgezogenen Parlamentswahlen in Bulgarien sind für den 19. April 2026 angesetzt.

Die UOJ berichtete zuvor, dass das oberste Gericht Griechenlands das Adoptionsrecht gleichgeschlechtlicher Paare bestätigte.

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