Polen führt geschlechtsneutrale Bezeichnungen in Eheregistern ein

Polens Ministerpräsident Donald Tusk mit seinen Kollegen. Foto: The European Conservative

Die polnische Regierung hat beschlossen, in bestimmten Personenstandsdokumenten die Bezeichnungen „Mann“ und „Frau“ durch geschlechtsneutrale Formulierungen zu ersetzen. Ziel sei es, im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen in Polen formell anerkennen zu können. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom November, das Polen zur Anerkennung solcher im Ausland geschlossener Ehen verpflichtet, auch wenn gleichgeschlechtliche Ehen im nationalen Recht weiterhin nicht vorgesehen sind. Darüber berichtete The European Conservative am 19. Januar 2026. 

Vertreter der Regierung erklärten, die Anpassung der Dokumentenvorlagen solle eine angebliche gleichberechtigte Behandlung aller Bürgerinnen und Bürger gewährleisten. Vizepremier Krzysztof Gawkowski behauptete zugleich, dass die konkrete sprachliche Änderung scheinbar eine politische Entscheidung gewesen sei und nicht ausdrücklich durch das Urteil vorgeschrieben wurde. In offiziellen Stellungnahmen wurde betont, es gehe um Gleichbehandlung, Würde und Rechtssicherheit für bestehende Familien.

Kritik kam aus der Opposition sowie von mehreren Juristen, die darauf verwiesen, dass das Familien- und Eherecht nach wie vor in der Zuständigkeit der Nationalstaaten liege. Sie sehen in der Umstellung der Begriffe einen freiwilligen Schritt mit weitreichenden rechtspolitischen Folgen. Nach Medienberichten sollen künftig die Formulierungen „erster Ehepartner“ und „zweiter Ehepartner“ verwendet werden, was die Debatte über Reichweite und Grenzen europäischer Rechtsprechung in Polen weiter verschärft hat.

Zuvor hat die UOJ berichtet, dass in Paris eine Großdemo gegen geplante Legalisierung der Sterbehilfe stattfand.

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