EU verpflichtete Mitgliedstaaten gleichgeschlechtlicher Ehen anzuerkennen

Symbolbild Europa. Foto: OUT.TV

Am 25. November 2025 erschien die Nachricht, dass der Europäische Gerichtshof entschieden hatte, dass alle EU-Staaten gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen müssen, sofern diese in einem anderen Mitgliedstaat wirksam geschlossen wurden. Anlass war ein Verfahren gegen Polen, das sich geweigert hatte, die in Deutschland geschlossene Ehe zweier polnischer Männer in das nationale Register zu übernehmen. Nach Auffassung des Gerichts verstieß die Weigerung sowohl gegen das Recht auf Freizügigkeit als auch gegen den Schutz des Privat- und Familienlebens. Darüber berichtet OUT.TV.

Die Betroffenen hatten 2018 in Berlin geheiratet und nach ihrer Rückkehr nach Polen die Eintragung ihrer Ehe beantragt. Die Behörden lehnten dies mit Hinweis auf das polnische Recht ab, das gleichgeschlechtliche Ehen nicht vorsieht. Ein polnisches Gericht rief daraufhin den EuGH an. Der Rechtsvertreter des Paares sprach nach dem Urteil von einem „historischen Schritt“ und erwartet, dass das oberste Verwaltungsgericht Polens die deutsche Heiratsurkunde anerkennen wird.

Der EuGH stellte klar, dass die Mitgliedstaaten keine gleichgeschlechtlichen Ehen einführen müssen. Sie dürfen jedoch ausländische Eheschließungen nicht unterschiedlich behandeln, etwa wenn Staatsbürger in ihr Herkunftsland zurückkehren. In Polen stößt eine weitergehende rechtliche Öffnung weiterhin auf politischen Widerstand, obwohl die Regierung ein Gesetz zu eingetragenen Partnerschaften vorbereitet. Präsident Karol Nawrocki und Teile der Regierungskoalition lehnen eine rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Ehen ausdrücklich ab.

Zuvor hat die UOJ berichtet, dass Mindestens vier Christen bei Angriffen in Mosambik getötet wurden.

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