Österreich erlaubt Einfrieren von Eizellen ohne medizinischen Grund
Symbolabbildung eines Embryos im Reagenzglas. Foto: kath.net
Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat das bisherige Verbot des Einfrierens von Eizellen ohne medizinischen Grund aufgehoben. Die Richter bewerteten die Regelung als unverhältnismäßig und erklärten, sie verletze das Grundrecht auf Privat- und Familienleben. Darüber berichtet kath.net.
Die Direktorin des Instituts für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE), Susanne Kummer, sieht in der Entscheidung eine problematische Entwicklung. Sie warnt, dass das Verfahren Frauen neue gesellschaftliche Zwänge auferlegen und zugleich falsche Hoffnungen auf spätere Mutterschaft wecken könne. Die tatsächlichen Erfolgsaussichten des „Social Egg Freezing“ seien gering, während gesundheitliche Risiken wie hormonelle Überstimulation und Komplikationen bei späteren Schwangerschaften bestehen blieben.
Kummer fordert eine breitere gesellschaftliche Debatte über Familienfreundlichkeit und Arbeitsbedingungen, anstatt technische Lösungen als Fortschritt zu idealisieren. Bis April 2027 muss die österreichische Regierung eine neue gesetzliche Regelung erarbeiten.
Die UOJ berichtete zuvor über das 40-jährige Jubiläum der Christdemokraten für das Leben.
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