Gericht verlängert Haft des Metropoliten Arsenij um zwei Monate
Metropolit Arsenij. Foto: svlavra.church.ua
Am 1. August 2025 fand vor dem Stadt- und Bezirksgericht Slawjansk der Oblast Donezk eine weitere vorbereitende Gerichtsverhandlung im Fall von Metropolit Arsenij statt. Wie der Pressedienst des Swjatogorsker Klosters berichtete, verlängerte der Richter die Haft des Bischofs um 60 Tage bis zum 29. September.
Der Hierarch der UOK wurde über eine Woche lang ohne rechtliche Grundlage in Untersuchungshaft gehalten. Wie die Verteidigung angab, lief die Gültigkeitsdauer des Haftbefehls, auf dessen Grundlage der Bischof in Untersuchungshaft genommen wurde, am 22. Juli ab.
„Nach ukrainischem Recht ist die Inhaftierung einer Person ohne gültiges Gerichtsurteil unzulässig, mit Ausnahme von Fällen der Festnahme am Tatort oder unmittelbar danach. „Im Zeitraum vom 22. Juli bis zum 1. August kam es zu keinen offiziellen Festnahmen von Metropolit Arsenij“, heißt es in dem Bericht.
Die Anwälte haben beim Ermittlungsrichter des für das Untersuchungsgefängnis Dnipro zuständigen Bezirksgerichts Tschetscholowsk in Dnipro wiederholt Anträge auf Freilassung des Bischofs gestellt. Diese Anträge wurden jedoch bisher nicht geprüft.
Am 1. August verlängerte das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Haft von Metropolit Arsenij um 60 Tage bis einschließlich 29. September 2025, ohne Möglichkeit einer Kaution.
Das Gericht lehnte außerdem alle Anträge der Verteidigung ab, darunter die Umwandlung der Maßnahme in eine persönliche Bürgschaft von zehn Abgeordneten der Ukraine, die Verhängung einer Kaution und andere alternative Präventivmaßnahmen.
Die Anwälte bereiten eine Berufung beim Berufungsgericht Dnipro vor.
Die Prüfung des Antrags der Anwälte beim Ermittlungsrichter des Bezirksgerichts Tschetscholowsk in Dnipro auf Freilassung von Bischof Arsenij aus der Haft war für den 4. August um 14:30 Uhr angesetzt.
Die nächste Sitzung des Stadt- und Bezirksgerichts Slawjansk zum Fall von Metropolit Arsenij findet am 10. September um 13:00 Uhr statt.
Es sei daran erinnert, dass sich Bischof Arsenij seit dem 25. April 2024 in der Untersuchungshaftanstalt Dnjepr befindet. Die Verteidigung setzt den Rechtsstreit um die Freilassung des Metropoliten fort und bittet die Gläubigen um Gebet für den inhaftierten Bischof.
Man kann die Lawra auch beim weiteren Rechtsschutz des Klostervorstehers mit einer Spende unterstützen.
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