In Estland haben Gläubige der Estnischen Orthodoxen Kirche eine Petition gegen ein antikirchliches Gesetz eingereicht

Schloss Toompea, Kanzlei des Riigikogu. Foto: Wikipedia

Die Leitung des Riigikogu wird eine Petition von Gläubigen der Estnischen Orthodoxen Kirche (EOK) bezüglich eines antikirchlichen Gesetzesentwurfs prüfen. Wie die offizielle Website der EOK berichtet, wurde das Ministerium über seine Entscheidung informiert, die kollektive Petition der EOK-Gemeinden „Stoppt die Prüfung des Gesetzesentwurfs zur Änderung des Gesetzes über Kirchen und Gemeinden und zieht für die Bewertung der Notwendigkeit von Gesetzesänderungen interessierte Personen und Organisationen hinzu“ anzunehmen.

Das Riigikogu – das höchste gesetzgebende und repräsentative Organ der Republik Estland – hat die Petition zur Prüfung angenommen, die von mehr als 4000 Gläubigen unterzeichnet wurde. Eine Petition wird zur Prüfung angenommen, wenn sie mindestens 1000 Unterschriften gesammelt hat.

In der Petition, die im Dezember 2024 auf der Plattform für Volksinitiativen Rahvaalgatus.ee veröffentlicht wurde, äußerten die Verfasser ihre Besorgnis, dass die neuen Gesetzesänderungen zur Zwangsauflösung der EOK-Gemeinden führen könnten und die religiösen Rechte der Gläubigen verletzen würden.

Die Unterzeichner der Petition betonten, dass die vorgeschlagenen Änderungen unbegründet seien und gravierende Folgen für das religiöse Leben eines großen Teils der estnischen Bevölkerung nach sich ziehen könnten. Sie wiesen auch darauf hin, dass die neuen Anforderungen an religiöse Organisationen dem kanonischen Recht widersprechen und in die inneren Angelegenheiten der Kirche eingreifen.

„Die ergriffenen Maßnahmen würden direkt einen erheblichen Teil der Gemeindemitglieder und des Klerus der EOK betreffen, deren Gottesdienst- und Gemeindeleben gestört wird, da sie nicht mehr in ihren Kirchen mit ihren Priestern versammeln und ihr religiöses Leben nach gewohnter Weise fortsetzen könnten“, erklärte die EOK.

Am 20. Januar 2025 informierte die Leitung des Riigikogu über ihre Entscheidung, die Petition an die Rechtskommission zur weiteren Prüfung zu übergeben.

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