Frankreich debattiert über Gesetz zur Sterbehilfe
Ein Gesetzentwurf der Regierung Macron sorgt wegen der Regelungen zu psychischem Leiden und möglichen Zugangsvoraussetzungen für intensive politische und ethische Diskussionen.
In Frankreich wird derzeit über ein Gesetz zur ärztlich assistierten Sterbehilfe beraten, das unter Präsident Emmanuel Macron vorbereitet wurde. Im Mittelpunkt der Debatte stehen die Voraussetzungen, unter denen Patientinnen und Patienten Anspruch auf eine solche Hilfe erhalten könnten. Kritiker bemängeln, dass einzelne Formulierungen zu unklar seien und zu weit ausgelegt werden könnten, während Befürworter auf strenge medizinische und rechtliche Schutzmechanismen verweisen. Darüber berichtete Euronews.
Im Mittelpunkt steht eine Neufassung des Gesetzes, die es erlaubt, anhaltende körperliche oder psychische Beschwerden zu berücksichtigen, sofern sie im Zusammenhang mit einer schweren, unheilbaren Erkrankung stehen. In sozialen Medien wurde daraus zum Teil die Sorge abgeleitet, dass künftig auch Menschen mit Depressionen Anspruch auf Sterbehilfe haben könnten. Fachleute und Abgeordnete stellen jedoch klar, dass psychische Leiden allein nicht genügen und stets eine schwere, fortgeschrittene Grunderkrankung vorliegen müsse..
Mediziner und Politiker weisen gleichzeitig auf weiterhin ungeklärte Fragen hin, etwa beim Umgang mit komplizierten Krankheitsverläufen oder akuten psychischen Krisen nach schwerwiegenden Diagnosen. Der Gesetzentwurf ist noch nicht endgültig beschlossen und wird parteiübergreifend kontrovers debattiert. Eine erneute Abstimmung in der Nationalversammlung ist geplant, ein abschließender Beschluss wird frühestens im Laufe des Jahres erwartet.
Zuvor hat die UOJ berichtet, dass die Schweiz ein neues Gerät zur Selbsttötung ohne Medikamente prüft.