Litauen: Seimas-Juristen halten Enteignungspläne für verfassungswidrig

Bild: Plenarsaal des litauischen Seimas. Quelle: Ukrinform / UOJ
Die Rechtsabteilung der Kanzlei des litauischen Parlaments Seimas hält zwei Gesetzentwürfe zu Eigentum und Status der Litauischen Orthodoxen Kirche für verfassungswidrig. Das berichtet die UOJ unter Berufung auf eine Mitteilung der Kirche vom 28. Oktober 2026.
Nach der darin wiedergegebenen Bewertung verstößt die geplante Übertragung orthodoxer Gotteshäuser gegen mehrere Verfassungsbestimmungen. Die Juristen verweisen auf den Eigentumsschutz nach Artikel 23, die Selbstständigkeit religiöser Organisationen nach Artikel 43 sowie Artikel 109, der die Rechtsprechung den Gerichten vorbehält. Zudem sehen sie den Grundsatz der Gewaltenteilung verletzt.
Die betroffenen Kirchen und das Kloster gehören demnach in Litauen registrierten juristischen Personen, also Gemeinden und der orthodoxen Erzdiözese, und nicht einem ausländischen kirchlichen Zentrum. Der Entwurf benenne weder einen konkreten öffentlichen Bedarf für die Enteignung noch eine Entschädigung der rechtmäßigen Eigentümer. Eigentumsstreitigkeiten dürften nicht durch ein Sondergesetz anstelle eines gerichtlichen Verfahrens entschieden werden.
Der zweite Gesetzentwurf könnte der Litauischen Orthodoxen Kirche den Status einer traditionellen Religionsgemeinschaft entziehen. Die Parlamentsjuristen verweisen dazu auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichts von 2007: Dieser Status beruhe auf der über Jahrhunderte gewachsenen religiösen und kulturellen Tradition einer Gemeinschaft und könne nicht nach dem Willen des Gesetzgebers aufgehoben werden.
Eingebracht wurden die Vorlagen von den konservativen Abgeordneten Audronius Ažubalis und Arvydas Anušauskas von der Partei „Vaterlandsunion – Litauische Christdemokraten“. Vorgesehen ist die Übertragung des Heilig-Geist-Klosters, der Kathedrale der Entschlafung der Gottesmutter sowie der Paraskeva- und der Nikolauskirche in Vilnius und der Mariä-Entschlafens-Kirche in Vievis an das Patriarchat von Konstantinopel.
Bei der rechtlichen Bewertung handelt es sich um ein Gutachten der Parlamentsverwaltung. Über die Gesetzentwürfe haben die Abgeordneten des Seimas zu entscheiden.
Wie die UOJ zuvor berichtete, hatte Metropolit Innokentij von Vilnius und Litauen die Staatsführung aufgefordert, der Kirche ihre Gotteshäuser nicht zu entziehen.
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