Christin in Kanada wurde gegen ihren Willen euthanasiert

Eine ältere Frau im Krankenhausbett. Foto: Media_Photos/Shutterstock

Am 10. Juli 2026 wurde in Kanada an Brigitte Stegemann Sterbehilfe verabreicht, ungeachtet der Einwände ihrer Verwandten. Darüber berichtet die ukrainische Redaktion der UOJ.

Die 83-jährige Stegemann lebte in einem Pflegeheim in Ontario, hatte Probleme mit dem Gedächtnis und dem Denken und fünf Monate vor ihrem Tod wurde bei ihr Magenkrebs im Stadium IV diagnostiziert. Die Verwandten versichern, dass sie zuvor die Sterbehilfe aufgrund ihrer christlichen Überzeugungen ablehnten; jedoch begannen die Mitarbeiter der Einrichtung, während der Enkelin, die eine Vollmacht besaß, abwesend war, erneut mit ihr über diese Prozedur zu sprechen.

Während der Beurteilung des Zustandes konnte die Frau, der Familie zufolge, eine Reihe einfacher Fragen nicht beantworten und zeigte Anzeichen von Desorientierung. Ungeachtet dessen erkannte die Ärztin sie als fähig an, selbstständig die Zustimmung zur Sterbehilfe zu erteilen.

Am Vorabend der Prozedur brach Stegemann in Tränen aus und sagte ihrer Enkelin wiederholt, sie habe einen Fehler gemacht. Am Tag der Sterbehilfe gab sie ebenfalls keine mündliche Bestätigung ihrer Zustimmung, obwohl der Familie zuvor zugesagt worden war, sie unmittelbar vor der Prozedur einzuholen. Ungeachtet dessen wurde die Sterbehilfe vollzogen.

Nach ihrem Tod erklärten die Verwandten, dass die Schutzmaßnahmen für schutzbedürftige Patienten verletzt worden seien und es an Transparenz fehle. Ihrer Meinung nach hätten die Mitarbeiter der Einrichtung nach der anfänglichen Ablehnung der Sterbehilfe durch die Frau die Prozedur nicht ohne die Beteiligung ihres gesetzlichen Vertreters erneut einleiten dürfen.

Zuvor hatte die UOJ berichtet, dass Metropolit Grigorije den Metropoliten Onufrij in Kyjiw getroffen hatte.

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Die 83-Jährige hatte die Sterbehilfe aus Glaubensgründen verweigert, widerrief am Vortag weinend ihre Zustimmung und gab vor dem Eingriff kein mündliches Einverständnis.

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