Berufungsgericht sprach Südkoreanerin im Fall einer Spätabtreibung frei
Symbolbild einer schwangeren Frau. Foto: freepik
Ein Berufungsgericht in der südkoreanischen Hauptstadt Seoul hat eine Frau vom Vorwurf des Mordes an ihrem neugeborenen Kind freigesprochen. Der Fall hatte 2024 landesweit Aufmerksamkeit erregt, nachdem die Frau in einem Video über einen Schwangerschaftsabbruch in der 36. Schwangerschaftswoche berichtet hatte. Nach den Ermittlungen wurde das Kind per Kaiserschnitt lebend geboren und anschließend in der Klinik getötet. Darüber berichtete RTL.
Während Mutter und Ärzte zunächst wegen Mordes verurteilt worden waren, kam das Berufungsgericht zu einem anderen Ergebnis. Nach Auffassung der Richter ließ sich nicht zweifelsfrei nachweisen, dass die Frau wusste, dass ihr Kind lebend zur Welt kommen würde. Sie habe nach eigenen Angaben angenommen, es handle sich um einen medizinisch begleiteten Spätabbruch. Die beteiligten Ärzte bleiben hingegen wegen der Tötung des Neugeborenen schuldig; ihre Freiheitsstrafen wurden jedoch reduziert.
Der Fall hat erneut eine Debatte über die Rechtslage zu Schwangerschaftsabbrüchen in Südkorea ausgelöst. Seitdem das Verfassungsgericht 2019 das frühere Abtreibungsverbot für verfassungswidrig erklärte, fehlt eine umfassende gesetzliche Neuregelung. Beobachter sehen darin eine erhebliche Rechtsunsicherheit für Schwangere und medizinisches Personal, da verbindliche gesetzliche Vorgaben bis heute ausstehen.
Zuvor hatte die UOJ berichtet, dass die Deutsche Eparchie der ROKA einen Dokumentarfilm zum 100-jährigen Jubiläum veröffentlicht hatte.
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Die Richter sahen keine erwiesene Mordabsicht der Mutter, die von einem legalen Abbruch ausgegangen war; die beteiligten Ärzte bleiben wegen Tötung verurteilt.
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