Integration und Rechristianisierung
„Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“
Dieses Zitat des Rechtsphilosophen und Verfassungsrichters Ernst-Wolfgang Böckenförde gehört zum geistigen Erbgut der Bundesrepublik Deutschland. Bekannt als sogenanntes Böckenförde-Diktum bringt es ein grundsätzliches Dilemma zum Ausdruck:
Der Staat, der geschichtlich aus einem Prozess der Säkularisierung hervorgegangen ist, kann nicht existieren ohne einen verbindenden Gemeinsinn bei seinen Bürgern, der auch gemeinsame ethische, kulturelle und religiöse Standards einschließt. Fehlt dieser Gemeinsinn, dann fehlt auch der gesellschaftliche Zusammenhalt und die Grundlage für jedes politische Handeln, das vom Willen der Allgemeinheit getragen ist und dieser Allgemeinheit dient.
Die besagten ethischen, kulturellen und auch religiösen Voraussetzungen können vom Staat nicht selbst geschaffen oder durchgesetzt werden, ohne dass er seine Freiheitlichkeit aufgibt und einen totalitären Zwang auf seine Bürger ausübt. Es muss also andere Instanzen geben, die diese sie garantieren. Aber wer?
In einer weltanschaulich und ethnisch nicht völlig homogenen Gesellschaft stellt sich diese Frage verschärft. Je mehr unterschiedliche Abstammungs- und Glaubensgemeinschaften in einem Raum zusammenleben, desto schwieriger wird es, einen gemeinsamen Nenner zu finden.
Noch für die Urheber des Grundgesetzes war es selbstverständlich, dass das „deutsche Volk“ sich sein Grundgesetz „im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen“ gab (s. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Präambel). Das setzt bereits sowohl die Existenz eines deutschen Volkes mit gemeinsamer Geschichte und Tradition voraus als auch ein Gottesbild, das historisch mit dem Christentum identifiziert werden muss.
Der zunehmende Substanz- und Bedeutungsverlust des christlichen Glaubens und seiner Institutionen sowie die massenhafte Einwanderung aus fremden Glaubens- und Kulturkreisen stellen unser Land deshalb vor eine gewaltige Herausforderung. Wie können die Voraussetzungen eines gesunden und harmonischen Zusammenlebens garantiert werden, wenn die verbindenden und verbindlichen Fundamente immer mehr schwinden?
In diesem historischen Moment hat die erstarkende Orthodoxie in Deutschland eine zweifache Aufgabe: die der Integration wachsender christlicher Minderheiten – etwa aus der Ukraine und den arabischen Ländern – einerseits, sowie die Verkündigung und Erneuerung des christlichen Glaubens andererseits.
Diese Verpflichtung gegenüber dem Gemeinwesen hat die Heilige Schrift in den zeitlosen Worten des Propheten ausgedrückt, der in einem Brief an die ins babylonische Exil zerstreuten Brüder schreibt:
So hat der Herr, der Gott Israels über die Kolonie gesprochen, die ich von Jerusalem verpflanzt habe: […] Sucht nach dem Frieden des Landes, in das ich euch hin verpflanzt habe, und betet für sie zum Herrn, denn in ihrem Frieden wird für euch Friede sein.– Jeremia 36,7 [bzw. 29,7]
Ernst-Wolfgang von Böckenförde (1930-2019) in der Robe des Verfassungsrichters (Foto: Wikimedia Commons)
„Sucht den Frieden des Landes“
Unter Frieden können wir zuerst den öffentlichen Frieden verstehen. Nach dem seligen Augustinus besteht „der Friede im Staat in der geordneten Eintracht der Bürger in Bezug auf Befehlen und Gehorchen“, also genau jener Art des Gemeinsinns, von dem das Böckenförde-Diktum spricht.
Voraussetzung für diese Eintracht ist die Ordnung, das heißt mit Augustinus die „Verteilung von gleichen und ungleichen Dingen, die jedem seinen Platz anweist“ (Augustinus, De civitate Dei – dt. Die Stadt Gottes). Integration bedeutet genau das: Sie bedeutet nicht, dass etwa eine zugewanderte Gruppe mit den Vorhandenen verschmilzt (hierfür wird politisch gern das Bild des Schmelztiegels, engl. melting pot verwendet), sondern dass sie den ihr gebührenden Platz in einem geordneten Ganzen einnimmt.
Statt von einem Schmelztiegel wäre dann eher von einem Mosaik sprechen, in dem heterogene Elemente integriert werden, ohne dass das Gesamtbild einer relativen ethnischen und kulturellen Homogenität verloren geht. Das setzt natürlich einen vorhandenen Ordnungsgedanken voraus, ebenso wie dem Mosaik ein planender Entwurf zugrunde liegt. Denn ohne Ordnung kann es nach diesem Verständnis auch keine Integration geben.
Um die staatliche Ordnung kann es an dieser Stelle nicht gehen. Die Kirche verwirklicht jedoch in ihrer Struktur selbst das Prinzip einer geordneten Einheit bei Bewahrung der Verschiedenheit. Ekklesiologisch drückt sich diese Ordnung aus im Prinzip der Sobornost (dt. etwa „Konziliarität“): nach Sprache und Kultur unterschiedene Kirchentümer oder Jurisdiktionen, die einen gemeinsamen kirchlichen Verband bilden mit Christus als Hohepriester und Haupt.
Gemeint ist also nicht, dass der Staat etwa nach dem Vorbild der Kirche seine relative ethnische oder kulturelle Homogenität aufgeben soll. Vielmehr profitiert er insofern von der Sobornost, als dass verschiedene Gruppen in seinem Staatsgebiet ihren Platz als eigenständiger Teil eines kirchlichen Ganzen finden. Auf diese Weise wird Integration als Einordnung erst ermöglicht.
So finden auch Millionen aus der Ukraine geflüchtete Christen in den orthodoxen Gemeinden Deutschlands zugleich geistliche Heimat und einen konkreten Ort in der hiesigen Gesellschaft. Von diesem Ort aus – als Glieder eines kirchlichen Leibes, der Identität und Gemeinschaft stiftet – können sie ihren Platz als Staatsbürger einnehmen.
So sichert die Kirche den Frieden des Landes, indem sie ihren Gliedern Identität und Ort gibt und damit jene Einordnung ermöglicht, die Augustinus als Grundlage des bürgerlichen Friedens beschreibt.
„Und betet für sie zum Herrn“
Ein wesentlicher Faktor für gelingende Integration ist allerdings, dass dem deutschen Staatswesen selbst eine christliche Tradition und Kultur zugrunde liegt. Die Orthodoxie stärkt damit gerade jene Voraussetzungen freiheitlichen, säkularisierten Staates, die aufgrund der massiven Erosion der christlichen Fundamente unserer Gesellschaft gefährdet oder teilweise bereits weggebrochen sind. Die kirchliche Verkündigung des Evangeliums in der hiesigen Gesellschaft erfüllt damit aber nicht nur eine dem Gemeinwesen dienliche, sondern auch und vor allem eine missionarische Funktion.
In diesem Sinne können wir die Mahnung Jeremias an die Juden in der babylonischen Diaspora auffassen: „Betet für sie zum Herrn“ heißt, zuerst das Heil und den „Frieden von oben“ für die umgebenden Menschen zu suchen, um den wir wörtlich in jeder Liturgie beten – auch „für dieses Land und die es regieren“. Der gesuchte Friede ist also nicht nur eine öffentliche Ordnung, wie wir sie im vorigen Abschnitt beschrieben haben, sondern vor allem der Friede des himmlischen Königtums. Und der besteht, nach den Worten des seligen Augustinus, „in der vollkommen geordneten und einträchtigen Gemeinschaft des Gottgenießens und des wechselseitigen Genießens in Gott“.
Der Ausgangspunkt und die Vollmacht ihrer Verkündigung unterscheidet die Kirche von den heutigen westlichen Konfessionen. Sie ist historisch unberührt von den Säkularisierungsprozessen, die ein Ergebnis des Streits zwischen staatlicher Obrigkeit und päpstlichem Machtanspruch nach dem Schisma des 11. Jahrhunderts sind, als der Westen sein orthodoxes Bekenntnis verließ. Das macht die Orthodoxie nicht rückständig. Vielmehr wurzelt sie in einem ursprünglicheren geschichtlichen und ekklesiologischen Raum, der die Trennung von Staat und Kirche nicht als Säkularisierung des Staates, sondern als Prinzip der Symphonie zwischen Kirche und Staat festgeschrieben hat.
Das bedeutet nicht, dass das Verhältnis von Staat und Kirche dabei historisch immer ohne Konflikte blieb. Im Gegenteil wurde und wird eine solche Symphonie immer wieder durch Dissonanzen gestört. Es bedeutet aber, dass ein anderer Blick auf das Böckenförde-Diktum möglich ist. Das Dilemma wirkt dann weniger wie eine politische Grundsatzbestimmung und mehr wie eine Diagnose, die nach einer Therapie ruft.
Diese Therapie ist keine politische, sondern eine geistliche – nämlich nichts geringeres als die Rechristianisierung der Gesellschaft. Sie setzt aber voraus, dass wir eine grundlegende politische Annahme aufgeben, die mit dem Böckenförde-Diktum oftmals Hand in Hand geht: Dass Religion Privatsache sei – und dass der Staat darum keine bestimmte religiöse Tradition bevorzugen dürfe.
Zwar darf es laut Grundgesetz keine Benachteiligung von Menschen aus Glaubensgründen geben. Die Verfassungen der Bundesländer etwa belegen aber, dass der Gottesbegriff, der auch in der Präambel des Grundgesetzes steht, im Sinne der christlichen Tradition zu deuten ist. So etwa die Verfassung des Landes Baden-Württemberg in Artikel 1(1):
„Der Mensch ist berufen, in der ihn umgebenden Gemeinschaft seine Gaben in Freiheit und in der Erfüllung des christlichen Sittengesetzes zu seinem und der anderen Wohl zu entfalten.“
Auch die Grundgesetz- und Verfassungsväter setzten das Christentum also nicht als völlige Privatsache voraus, sondern als normative Grundlage des Zusammenlebens. Der Auftrag der orthodoxen Kirche gegenüber dem Land und seinen Menschen besteht darin, diese Grundlage zu erneuern und zu stärken.
Die russisch-orthodoxe Nikolai-Kirche im niedersächsischen Gifhorn (Foto: Wikimedia Commons)
„In ihrem Frieden wird für euch Friede sein“
Die Bemühung um Erneuerung des christlichen Glaubens- und Sittengesetzes als Fundament des Gemeinwesens ist nicht nur Auftrag, sondern zugleich auch die Bedingung dafür, dass sich kirchliches Leben in einem wahrhaft freiheitlichen Staat frei entfalten kann. Denn in einer Gesellschaft, die dieses Gesetz zunehmend verwirft, die etwa das ungeborene Leben dem Ermessen Einzelner ausliefert und die Auflösung der natürlichen Familie gesetzlich befördert, kann für die Kirche kein vollständiger Frieden sein.
Wenn wir uns hingegen an die Propheten und Väter halten, unter denen Jeremia und Augustinus zu uns sprechen, und wenn wir der Diagnose des Böckenförde-Dilemmas eine geistliche Therapie entgegenhalten – dann wird der Frieden Gottes, der alle Geistkraft übersteigt, nicht nur unsere Herzen und unsere Gedanken bewahren in Christus Jesus (Phil 4,7), sondern auch unser Land und alle, die darin leben.
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