Schleswig-Holstein vor Vorreiterrolle: „Reerdigung“ soll dauerhaft erlaubt werden

Ein geschlossener Behälter („Kokon“) dient bei der Reerdigung als Ort der kontrollierten Zersetzung des Leichnams innerhalb von rund 40 Tagen. Foto: Pressebild meine-erde.de

Das Bundesland Schleswig-Holstein steht kurz davor, die sogenannte „Reerdigung“ dauerhaft als Bestattungsform zuzulassen. Der Landtag will über einen entsprechenden Gesetzentwurf aller Fraktionen abstimmen und damit bundesweit Neuland betreten, wie das katholische Nachrichtenportal domradio.de am 17. Juni 2026 berichtete.

Als erstes Bundesland plant Schleswig-Holstein, die „Reerdigung“ gesetzlich zu verankern. Der Sozialausschuss hat den gemeinsamen Entwurf von CDU, Grünen, SPD, FDP und SSW einstimmig empfohlen. Mit dem Beschluss würde das Verfahren als dritte Bestattungsart neben Erd- und Feuerbestattung in das Bestattungsgesetz aufgenommen.

Die „Reerdigung“ beschreibt eine beschleunigte Verwesung des Leichnams in einem geschlossenen Behältnis. Der Körper wird auf pflanzliches Material wie Stroh und Blumen gebettet und unter kontrollierten Bedingungen innerhalb von etwa 40 Tagen zersetzt. Die verbleibenden Überreste werden anschließend auf einem Friedhof beigesetzt. Das Verfahren wird seit 2022 in Schleswig-Holstein erprobt. Vorteil sollen geringere CO2-Emissionen im Vergleich zur Feuerbestattung sein.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass „Reerdigungen“ nur in speziell zugelassenen Einrichtungen stattfinden dürfen. Zudem ist – analog zur Feuerbestattung – eine zweite Leichenschau verpflichtend. Weitere technische und umweltrechtliche Details sollen per Verordnung geregelt werden, während der Friedhofszwang bestehen bleibt.

Die UOJ berichtete zuvor, dass erstmals seit 40 Jahren in Norwegen wieder ein „Marsch für das Leben“ stattfand.

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