"Geistlicher Ehebruch“: Darf ein Bischofssitz neu besetzt werden, obwohl er nicht vakant ist?

Für den Sitz von Metropolit Tychikos wurde bereits ein anderer Geistlicher bestimmt. Foto: Redaktion UOJ

Wenn es um die Absetzung eines Bischofs von seinem Bischofssitz geht, kann es keinen echten Frieden ohne ein gerechtes Verfahren und kanonische Genauigkeit geben. Werden Entscheidungen stattdessen auf persönliche Beziehungen, Gefühle und Emotionen gestützt und nicht auf die Kanones der Kirche, entstehen zwangsläufig neue Probleme, die den Leib Christi spalten.

Die Ereignisse rund um die Metropolie von Paphos entwickeln sich seit einiger Zeit zu einer tiefen kirchlichen Krise, die die Kirche von Zypern erschüttert. Formell wählte die Heilige Synode der Kirche von Zypern am 26. Mai Archimandrit Gregorios Ioannidis zum neuen Metropoliten von Paphos. Nach Angaben von Philenews erhielt er elf Stimmen, während Hieromönch Sophronios Stasinos eine Stimme erhielt und vier Synodale sich der Stimme enthielten. Die Bischofsweihe und Inthronisation von Gregorios sind für den 11. Juni 2026 vorgesehen.

Zuvor hatte die Synode der Kirche von Zypern die Kirchenverfassung geändert. Allerdings bleibt die Frage nach der Legitimität dieser Änderungen offen, da der Metropolit von Paphos – dessen Metropolie nach Nikosia die zweitwichtigste auf Zypern ist – an der Abstimmung über die neue Verfassung nicht teilnahm.

Nach der neuen Fassung der Kirchenverfassung nehmen an der Wahl von Metropoliten keine Laien mehr teil; stimmberechtigt sind ausschließlich die Mitglieder der Heiligen Synode. Formell wurde Archimandrit Gregorios somit entsprechend der neuen Verfassung der Kirche von Zypern gewählt. In der vorliegenden Situation ist jedoch besonders das Wort „formell“ hervorzuheben.

Ein erheblicher Teil der Gläubigen, Theologen und Geistlichen auf Zypern betrachtet diese Wahl nicht als Heilung der Wunde, die durch die ihrer Ansicht nach unrechtmäßige Absetzung von Metropolit Tychikos entstanden ist, sondern vielmehr als Festschreibung einer umstrittenen und geistlich gefährlichen Situation.

Dabei berufen sich die Gläubigen der Metropolie von Paphos auf den 16. Kanon der sogenannten Zweiten-Ersten Synode. Dort heißt es: „Wegen der in der Kirche Gottes auftretenden Streitigkeiten und Unruhen bestimmen wir ferner: Keinesfalls darf ein Bischof für jene Kirche eingesetzt werden, deren Vorsteher noch lebt und in seiner Würde verbleibt, es sei denn, er verzichtet freiwillig auf das Bischofsamt. Zuvor muss die rechtmäßige Untersuchung der Schuld, aufgrund derer er seines Bischofsamtes enthoben werden soll, abgeschlossen werden; erst nach seiner Absetzung darf ein anderer an seiner Stelle zum Bischof erhoben werden.“

Metropolit Tychikos lebt, hat keinen Rücktritt eingereicht, wurde keiner „rechtmäßigen Untersuchung seiner Schuld“ unterzogen und erkennt seine Absetzung öffentlich nicht als rechtmäßig an. Er betrachtet sich weiterhin als den kanonischen Metropoliten von Paphos.

Aus dieser Perspektive ist der Bischofssitz von Paphos nicht vakant. Seine voreilige Neubesetzung stellt daher die gesamte Kirche vor eine schmerzhafte Frage:

Kann ein Bischofssitz neu besetzt werden, wenn sein bisheriger Inhaber ohne ein ordentliches Gerichtsverfahren, ohne konkrete kanonische Anklagen und unter schwerwiegenden Verfahrensmängeln seines Amtes enthoben wurde?

Warum die Wahl von Gregorios als „geistlicher Ehebruch“ bezeichnet wird
In der orthodoxen Tradition ist die Verbindung eines Bischofs mit seiner Diözese nicht mit einem Arbeitsvertrag oder einer administrativen Ernennung vergleichbar. Ein Bischof ist kein Manager einer religiösen Organisation, der durch Mehrheitsbeschluss ersetzt werden kann. Er ist vielmehr ein Zeugnis der kirchlichen Einheit, Hirte eines konkreten Volkes und Vorsteher einer bestimmten Ortskirche. Deshalb beschrieb das kirchliche Denken seit der Antike die Beziehung zwischen einem Bischof und seinem Bischofssitz häufig mit Bildern der Ehe.

Hieraus ergibt sich der schwerwiegende kanonische Begriff μοιχεπιβασία (moichepibasia), der in kirchlichen Publikationen meist als „ehebrecherische Inbesitznahme eines Bischofssitzes“ oder vereinfacht als „geistlicher Ehebruch“ übersetzt wird. Gemeint ist die Besetzung eines fremden Bischofssitzes, solange dieser nicht tatsächlich frei geworden ist. In einer am 1. Juni veröffentlichten theologischen und kanonischen Analyse mit dem Titel „Paphos: Kann ein Bischofssitz besetzt werden, solange Tychikos weiterhin seinen Anspruch erhebt?“ wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kirchengeschichte vakante Bischofssitze kennt, nicht jedoch Sitze, die allein deshalb als frei gelten, weil jemand beschlossen hat, sie als vakant zu betrachten.

„Wenn ein Bischof lebt, Einspruch erhebt, Berufung einlegt, Verfahren zurückweist, die er für unkanonisch hält, und erklärt, weiterhin der kanonische Hirte seiner Diözese zu sein, dann lautet die entscheidende Frage nicht, wer sein Nachfolger wird, sondern ob sein Bischofssitz überhaupt vakant geworden ist.“ so in dem Bericht.

Diese Argumentation wird auch vom bekannten griechischen Theologen, Protopresbyter Arsenios Vliagkoftis, unterstützt. Seiner Auffassung nach löst die Wahl eines neuen Metropoliten das Problem nicht – sofern überhaupt eines besteht –, sondern verschärft es sogar, wenn Tychikos die Rechtmäßigkeit seiner Absetzung nicht anerkannt hat, nicht freiwillig zurückgetreten ist und kein einwandfreies kanonisches Gerichtsverfahren stattgefunden hat.

Die offizielle Position der Erzbischöflichen Verwaltung und der Mehrheit der Synodalen stützt sich freilich auf eine andere Sichtweise. Ihre Vertreter betrachten den Fall Tychikos als abgeschlossen und vertreten die Auffassung, die Metropolie von Paphos müsse zum „normalen kirchlichen Leben“ zurückkehren. Die kirchliche Wirklichkeit erschöpft sich jedoch nicht in Abstimmungen. Wenn das Volk Gottes und eine große Zahl griechischer Theologen in der Entscheidung der Synode nicht nur eine Ungerechtigkeit, sondern auch eine kanonische Wunde erkennen, dann wird diese Wunde nicht allein dadurch geheilt, dass man sie für beendet erklärt.

Die Stimme von Tychikos: „Man hat mich nicht angehört“
Besondere Aufmerksamkeit verdient die offizielle Erklärung von Metropolit Tychikos vom 25. Mai 2026. Es handelt sich nicht einfach um einen emotionalen Brief eines verletzten Menschen. Vielmehr ist es das Bekenntnis eines Hierarchen, der innerhalb des kirchlichen Bewusstseins bleibt und das Einfachste fordert: nach Wahrheit, nach den Kanones und mit einem tatsächlichen Recht auf Verteidigung beurteilt zu werden.

In seiner Erklärung erinnert Metropolit Tychikos die Gläubigen daran, dass er in Paphos geboren und aufgewachsen ist, rund 25 Jahre lang als Protosynkellos der Metropolie diente und seine Wahl zum Metropoliten niemals als „Thron der Macht“, sondern als Kreuz der Verantwortung verstanden habe. Er erklärt, von seinem Bischofssitz „in einer Atmosphäre von Verleumdung, Druck und falschen Anschuldigungen“ entfernt worden zu sein. Das Verfahren selbst habe nach seinen Worten nichts mit einem gerechten Gericht zu tun gehabt.

Besonders bedeutsam sind mehrere Punkte seiner Erklärung.

Erstens erklärt er, dass die Entscheidung über seine Absetzung bereits feststand, bevor die „Richter“ den „Angeklagten“ überhaupt wirklich angehört hätten.

Zweitens betont er, dass ihm die gegen ihn erhobenen Vorwürfe niemals klar und vollständig vorgelegt worden seien. Bis heute wisse er nicht vollständig, wer ihn beschuldigt habe, welche Beweise gegen ihn vorgelegt wurden und auf welcher Grundlage man ihn für seines Dienstes unwürdig erklärt habe.

„Die Entscheidung über meine Absetzung ging den Anschuldigungen voraus.“
So lässt sich einer der zentralen Gedanken der Erklärung von Metropolit Tychikos zusammenfassen.

Nicht weniger wichtig ist seine Haltung zu der von ihm ausgesprochenen Bitte um Vergebung. Tychikos betont, dass diese kein Schuldeingeständnis gewesen sei. Sie sei vielmehr, wie er selbst schreibt, „ein Flehen aus Demut und Schmerz“ um des Friedens, der Einheit und der Liebe in der Kirche willen gewesen. Damit weist er eine mögliche Fehlinterpretation ausdrücklich zurück:

Wenn ein Bischof als Christ um Vergebung bittet, bedeutet dies noch nicht, dass er die Gerechtigkeit eines gegen ihn gefällten Urteils anerkennt.

Die Erklärung enthält zudem einen rechtlich bedeutsamen Abschnitt. Der Hierarch kündigt an, sich an staatliche Gerichte und gegebenenfalls auch an europäische Instanzen wenden zu wollen, um prüfen zu lassen, ob ein faires Verfahren eingehalten wurde, ob er tatsächlich die Möglichkeit zur Verteidigung hatte und ob die heiligen Kanones, die Verfassung Zyperns sowie grundlegende Menschenrechtsprinzipien beachtet wurden. Gleichzeitig betont er ausdrücklich, dass er keinen Kampf gegen die Kirche führen wolle. Im Gegenteil: Seine Schritte begründet er mit dem Wunsch, zu verhindern, dass auf der Kirche der Makel einer ungerechten Verurteilung zurückbleibt.

Deshalb könne seine Erklärung nicht einfach als „Ungehorsam“ abgetan werden. In der orthodoxen Tradition bedeutet Gehorsam nicht blindes Einverständnis mit verfahrensrechtlicher oder administrativer Ungerechtigkeit. Wahrer Gehorsam gründet in der Wahrheit. Wenn ein Mensch jedoch ohne klare Anklage, ohne offene Beweisführung und ohne umfassende Verteidigungsmöglichkeit gerichtet wird, dann wird die Forderung nach einem Verfahren gemäß den Kanones nicht zu einem Akt der Rebellion, sondern zu einer kirchlichen Notwendigkeit.

Die Synode hörte die Einwände nicht – stattdessen folgten Vorwürfe über eine „Clique“
Den späteren Entwicklungen nach zu urteilen, veranlasste die Erklärung von Metropolit Tychikos die Synode nicht dazu, innezuhalten und den Fall noch einmal zu prüfen – obwohl nach Ansicht seiner Unterstützer zahlreiche Verfahrensmängel vorlagen. Stattdessen wurde ein anderer Weg eingeschlagen: Ein neuer Metropolit wurde gewählt, seine Inthronisation für den 11. Juni vorbereitet, und Tychikos selbst wurde aufgefordert, die Räumlichkeiten der Metropolie von Paphos zu verlassen, in denen er bislang gewohnt hatte.

Gleichzeitig tauchten Vorwürfe auf, hinter Tychikos stehe eine bestimmte Gruppe – wörtlich eine „Clique“ – aus Thessaloniki, die mit den sogenannten „Nicht-Gedenkenden“ oder „Abgesonderten“ verbunden sei, also mit jenen, die aus Protest gegen den Ökumenismus aufgehört haben, Patriarch Bartholomäus und Erzbischof Hieronymos von Griechenland liturgisch zu gedenken. Erzbischof Georgios erklärte in einem Interview mit ANT1, mit der Wahl eines neuen Metropoliten kehre nun Ruhe nach Paphos zurück. Die Proteste, an denen mehrere Tausend Menschen teilnahmen, bezeichnete er als unbedeutend. Zudem sagte er, viele Kritiker der Entscheidungen der Heiligen Synode der Kirche von Zypern kämen gar nicht aus Zypern, sondern aus dem Ausland. Dabei erwähnte er eine „Gruppe aus Thessaloniki, die schamlos alles und jeden beschimpft“.

Eine solche Argumentationsweise ist in kirchlichen Konflikten leider nicht unbekannt. Statt die eigentlichen Fragen zu beantworten – wo die konkreten Anklagepunkte sind, wo die Akten des Verfahrens, wo eine vollwertige Verteidigungsmöglichkeit und ein kanonisches Gerichtsverfahren –, wird die Aufmerksamkeit auf Personen gelenkt, die angeblich von außen Einfluss nehmen.

Auch wenn tatsächlich scharfe Stimmen aus Griechenland zu hören sein mögen, bleibt die entscheidende Frage bestehen: Wurde Metropolit Tychikos selbst fair und gerecht beurteilt?

Die Anwälte des Metropoliten wiesen die Behauptung, er werde von einer „Clique“ beeinflusst, entschieden zurück. In einer am 2. Juni veröffentlichten Erklärung heißt es, Tychikos sei von niemandem angestiftet worden, habe keine Aktionen gegen die Kirche unterstützt und sei an keinem Plan eines „kirchlichen Umsturzes“ innerhalb der Metropolie von Paphos beteiligt gewesen.

Darüber hinaus richtete die Verteidigung die Frage an die Kritiker zurück. Wenn die offizielle Seite von Einflussnahme aus Griechenland spreche, warum sei dann – nach Darstellung der Anwälte – gerade ein Schreiben aus Griechenland, nämlich ein Dokument des Bildungsministeriums, von Erzbischof Georgios als Beweismittel gegen Metropolit Tychikos verwendet worden, ohne dass dieses Dokument dem Beschuldigten selbst vorgelegt worden sei? Die Verteidigung stellt daher die Gegenfrage, ob ein solcher Vorgang nicht selbst die Frage nach möglicher externer Einflussnahme aufwerfe.

Warum die Anordnung der Athener Staatsanwaltschaft zum Wendepunkt werden könnte
Eines der wichtigsten neuen Elemente in diesem Fall ist eine Anordnung der Staatsanwaltschaft Athen vom 20. Mai 2026. Darin wird das griechische Ministerium für Bildung, Religionsangelegenheiten und Sport verpflichtet, die im Zusammenhang mit dem Fall des Metropoliten von Paphos angeforderten Unterlagen herauszugeben.

Dabei geht es um ein Dokument, das nach Angaben der Anwälte von Tychikos aus dem griechischen Bildungsministerium stammt. Die Verteidigung erklärt, dieses Schriftstück sei von Erzbischof Georgios als „Beweismittel“ zur Untermauerung der Vorwürfe gegen den Metropoliten herangezogen worden. Tychikos selbst habe jedoch keine Möglichkeit erhalten, das Dokument einzusehen oder inhaltlich darauf zu antworten.

Sollte sich dies bestätigen, würde die Angelegenheit eine äußerst ernste Dimension annehmen. In jedem rechtsstaatlichen Verfahren muss der Beschuldigte nicht nur die allgemeinen Vorwürfe kennen, sondern auch die Beweise, auf denen diese beruhen. Niemand darf auf Grundlage eines Dokuments verurteilt werden, das ihm nie vorgelegt wurde. Umso weniger sollte dies in der Kirche geschehen, deren Rechtsprechung nicht nur rechtmäßig, sondern auch geistlich untadelig sein muss.

Gerade deshalb ist die Forderung nach Offenlegung des Dokuments keine bloße technische Einzelheit. Sie berührt den Kern der Frage nach der Gerechtigkeit des Verfahrens. Wurde das Dokument tatsächlich als Teil der Anklage verwendet, dann muss es offengelegt werden. Wurde es dem Beschuldigten nicht zugänglich gemacht, kann von einem vollwertigen und fairen Verfahren kaum die Rede sein. Sollte sich hingegen herausstellen, dass das Dokument entweder nicht existiert oder nicht den Inhalt besitzt, der ihm zugeschrieben wurde, dann gerät die gesamte Anklagekonstruktion ins Wanken – eine Konstruktion, die nach Ansicht der Verteidigung ohnehin erhebliche Schwächen aufweist.

Die Räumung als Symbol: Aus dem Hirten wird ein „Störfaktor“
Bemerkenswert ist, dass der Konflikt nach der Wahl von Archimandrit Gregorios auch eine alltägliche und beinahe demütigende Dimension angenommen hat. Tychikos erhielt ein Schreiben mit der Aufforderung, das Zimmer zu verlassen, in dem er auf dem Gelände der Metropolie von Paphos wohnte. Zunächst versuchte man, ihm das Schreiben persönlich zu übergeben, später wurde es über Viber zugestellt.

Am 4. Juni wurde der Metropolit schließlich aus den Räumlichkeiten verwiesen. Nach Angaben seiner Unterstützer erfolgte dies unter erheblichem Druck und in einem Klima der Einschüchterung. Bereits am Vortag, dem 3. Juni, war rund um die Gebäude der Metropolie eine starke Polizeipräsenz zu beobachten. Erzbischof Georgios von Zypern hatte zuvor öffentlich erklärt, notfalls die Polizei einsetzen zu wollen, um Tychikos aus den kirchlichen Gebäuden entfernen zu lassen.

Gerade hierin zeigt sich die ganze Tragik der Situation. Ein Mann, der ein Vierteljahrhundert lang der Metropolie von Paphos gedient hat, wird nun offenbar als organisatorisches Hindernis für die Inthronisation des „neuen Metropoliten“ betrachtet. Selbst wenn man die juristische Dimension außer Acht lässt, wirkt dieser Vorgang aus pastoraler Sicht äußerst schmerzhaft. Wunden innerhalb der Kirche lassen sich nicht durch Maßnahmen heilen, die von vielen Gläubigen als Ausgrenzung oder Demütigung empfunden werden.

Ein Schlag gegen die Autorität der Kirche von Zypern
Die wohl bedrückendste Folge der gesamten Affäre besteht darin, dass der Fall von Metropolit Tychikos längst kein interner Streit mehr innerhalb eines begrenzten Kreises von Hierarchen ist. Er hat sich zu einem öffentlichen Skandal entwickelt, der das Vertrauen in die kirchliche Autorität insgesamt erschüttert.

Wie die Ereignisse von weiten Teilen der Gesellschaft wahrgenommen werden, zeigt sich besonders deutlich in einem Fernsehbeitrag zyprischer Journalisten, die über die Räumung von Metropolit Tychikos, das Vorgehen der Kirchenleitung und die gesamte Entwicklung berichten.

Eine Passage fällt dabei besonders ins Gewicht:

„Weißt du, ich weiß nicht, wie lange sich diese Geschichte mit den Menschen noch hinziehen wird, die – wie soll man sie nennen – Geistliche sind. Ich weiß nicht, wohin das alles führt und worin ihre Heiligkeit eigentlich besteht. Irgendwann werden wir alle in unsere eigene Seele schauen und prüfen müssen, wie nahe jeder von uns Gott steht. Was derzeit mit der Kirche geschieht, geht zu weit. Die Frage, wo wir selbst stehen und wo die kirchlichen Würdenträger im Verhältnis zu Gott stehen, und ob all das, was sie tun und sagen, überhaupt theologisch gerechtfertigt ist – das ist eine große Frage.“

Diese Worte sind deshalb bemerkenswert, weil sie zeigen, dass selbst säkulare Beobachter eine Diskrepanz zwischen der Sprache kirchlicher Autorität und dem Geist des Evangeliums wahrnehmen. Wenn sich um einen Hierarchen ein Verfahren entwickelt, das aus Dokumenten besteht, die niemand gesehen hat, aus unklaren Anschuldigungen, aus Druck, aus Vermutungen über Verbindungen zu angeblichen „Cliquen“, aus Androhungen weiterer Sanktionen und aus Versuchen der Räumung, dann sieht die Öffentlichkeit nicht die Kirche des lebendigen Gottes, sondern eine gewöhnliche Verwaltungsstruktur, die gegen einen Menschen vorgeht.

Und genau das trifft die Kirche selbst. Es trifft ihre Sendung, ihre Glaubwürdigkeit und das Vertrauen vieler Gläubiger. Nicht deshalb, weil Tychikos sich verteidigt, sondern weil nach Ansicht vieler Beobachter seine Argumente nie wirklich inhaltlich geprüft wurden. Die Kirche ist nicht dann stark, wenn sie unbequeme Fragen möglichst schnell zum Schweigen bringt. Sie ist stark, wenn sie keine Angst vor der Wahrheit hat. Denn das Schwerwiegendste wäre, wenn gläubige Menschen zu dem Eindruck gelangen, die Kirche sei nicht mehr „Säule und Fundament der Wahrheit“, sondern lediglich eine Institution, die eigene Interessen verteidigt.

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