Behörden Armeniens verbieten Katholikos Ausreise zu Patriarch Ilias Begräbnis

Der Katholikos aller Armenier, Karekin II. Foto: Today News

Am 21. März 2026 wurde dem Katholikos aller Armenier, Karekin II., die Ausreise nach Tiflis zur Teilnahme an der Beisetzung des Patriarchen Ilia II. von ganz Georgien untersagt. Dies teilte Rechtsanwalt Ara Sograbjan mit, wie das Informations- und Analysezentrum „VERELK“ berichtet.

Nach Angaben des Anwalts erhielt die Kanzlei des Katholikos eine offizielle Einladung des georgischen Patriarchats zur Teilnahme an den Trauerfeierlichkeiten und der Göttlichen Liturgie, die für den 22. März geplant waren.

Sograbjan reichte einen Antrag auf eine vorübergehende Ausreisegenehmigung ein, da er die Teilnahme des Oberhaupts der Armenischen Kirche angesichts der Trauer im Nachbarland für angemessen hielt, erhielt jedoch eine ablehnende Antwort. Der Ermittler wies den Antrag auf Aufhebung des Ausreiseverbots aus Armenien für den Katholikos aller Armenier zurück.

Der Anwalt betonte, dass eine solche Entscheidung sich negativ auf das internationale Ansehen Armeniens auswirken könnte. Zuvor hatte Premierminister Nikol Paschinjan erklärt, dass die Frage der Teilnahme von Karekin II. an der Beisetzung des georgischen Patriarchen nicht zur Debatte stehe.

Wie berichtet, steht das Ausreiseverbot im Zusammenhang mit dem im Februar gegen den Katholikos eingeleiteten Strafverfahren.

Zuvor hatte die UOJ berichtet, dass der georgische Patriarch Ilia II. verstorben sei.

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