Oberste Gerichtshof weist Berufung des Metropoliten Tychikos (Upd) zurück
Metropolit Tychikos von Paphos. Foto: philenews
(Upd) Die folgenden Informationen sind nicht bestätigt und beziehen sich auf die vor Monaten ergangene rechtskräftige Entscheidung.
Der Oberste Gerichtshof von Zypern hat zum zweiten Mal den Antrag des Metropoliten Tychikos von Paphos auf Aufhebung der Entscheidungen der Synoden der Zyprisch-Orthodoxen Kirche und des Ökumenischen Patriarchats abgelehnt, mit denen ihm sein Amt aberkannt wurde. Dies berichtet die Webseite philenews.
Der Hierarch beantragte eine Verlängerung der Frist für die Einreichung eines Antrags auf Erlass besonderer gerichtlicher Anordnungen zur Aufhebung des Beschlusses der Synode der Kirche von Zypern vom 22. Mai 2025 und des Beschlusses des Phanars vom 17. Oktober 2025 aufzuheben. Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass der Antragsteller rechtzeitig von den getroffenen Entscheidungen Kenntnis hatte und die erforderlichen rechtlichen Schritte nicht innerhalb der festgelegten Frist unternommen hatte.
Wie in der Gerichtsentscheidung festgestellt wird, nahm der Metropolit an den Sitzungen teil, in denen die Entscheidungen bekannt gegeben wurden, und war somit über den Sachverhalt vollständig informiert. Das Gericht wies zudem das Argument zurück, dass er das Ergebnis der kirchlichen Berufung abgewartet habe, bevor er sich an die Zivilgerichtsbarkeit wandte. Nach Ansicht des Gerichts hätte der Antragsteller „mit besonderer Dringlichkeit” und innerhalb der 45-Tage-Frist handeln müssen.
Letztendlich wurde der Antrag endgültig abgelehnt.
Wie die UOJ in Griechenland schrieb, hatte der Anwalt des Metropoliten Tychikos zuvor erklärt, dass die Entscheidungen der Synode von vornherein keine kanonische und rechtliche Legitimität hätten. Seinen Aussagen zufolge wurde der Erzbischof praktisch ohne ein vollständiges Kirchengericht, ohne Vorlage einer Anklageschrift und ohne Einhaltung der durch die Regeln festgelegten Verfahren seines Amtes enthoben. Die Verteidigung beharrt darauf, dass solche Maßnahmen sowohl gegen die Satzung der Kirche von Zypern als auch gegen die Grundprinzipien des Kirchenrechts verstoßen, und betont die Notwendigkeit, die Rechte des Metropoliten wiederherzustellen.
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