Neuer Gesetzentwurf zur Sterbehilfe geplant

Krankenschwester bei einem Patienten bei Suizidassistenz. Foto: Patientenverfügung.digital

Politiker verschiedener Bundestagsfraktionen arbeiten an einem erneuten Vorstoß zur gesetzlichen Regelung des assistierten Suizids. Angestrebt wird ein gemeinsamer Gesetzentwurf, der noch vor der Sommerpause 2026 in den Bundestag eingebracht werden soll. Auslöser ist die bis heute offene Rechtslage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020, mit dem das damalige Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für nichtig erklärt wurde. Darüber berichtete Evangelisch.de.

Nach Einschätzung der beteiligten Politiker besteht dringender Handlungsbedarf. Derzeit nehme die Zahl assistierter Suizide zu, ohne dass gesetzlich ausreichend sichergestellt sei, dass die Entscheidung tatsächlich auf einem freien und dauerhaften Willen beruht. Eine neue Regelung soll daher Missbrauch verhindern und einer gesellschaftlichen Normalisierung organisierter Suizidhilfe entgegenwirken.

Zugleich wird ein umfassendes Schutzkonzept angestrebt, das klare Verfahren und Kontrollmechanismen festlegt. Vertreter der Initiative betonen, dass Deutschland im internationalen Vergleich bislang nur wenige verbindliche Vorgaben habe und eine gesetzliche Grundlage notwendig sei, um Rechtssicherheit für Betroffene, Angehörige und medizinisches Personal zu schaffen.

Zuvor hat die UOJ berichtet, dass Bischöfe für vertieften christlich-muslimischen Dialog warben.

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